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"Scharia-Polizei": Bundesgerichtshof kippt Freisprüche


Urteil des Bundesgerichtshofs
Freisprüche für "Scharia-Polizei" aufgehoben

rtr, küp

Aktualisiert am 11.01.2018Lesedauer: 2 Min.
Screenshot der "Scharia-Polizei"-Aktion: Der Vorfall in Wuppertal hatte 2016 bundesweit Aufsehen erregt.Vergrößern des BildesScreenshot der "Scharia-Polizei"-Aktion: Der Vorfall in Wuppertal hatte 2016 bundesweit Aufsehen erregt. (Quelle: Oliver Berg/dpa-bilder)
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Eine Gruppe von Männern zieht als "Scharia-Polizei" durch Wuppertal, das dortige Landgericht spricht die Islamisten später frei. Das höchste deutsche Strafgericht sieht das anders.

Öffentliche Auftritte mit Warnwesten und der Aufschrift "Shariah Police" können strafbar sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden und damit die Freisprüche gegen sieben Angeklagte aufgehoben. Die Männer waren 2014 in Wuppertal-Elberfeld als "Scharia-Polizei" unterwegs und forderten Muslime zu einem aus ihrer Sicht korantreuen Lebensstil aufforderten.

Das Landgericht Wuppertal habe bei seinem Urteil fehlerhafte Schlussfolgerungen gezogen, entschied der BGH. Das Urteil vom November 2016 sei auch teilweise widersprüchlich. Entscheidend sei, ob die Aktion geeignet gewesen sei, Menschen einzuschüchtern. Das Landgericht habe aber überhaupt nicht aufgeklärt, wie die Aktion auf die Zielgruppe – junge Muslime – gewirkt habe. Der BGH verwies den Fall zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Wuppertal zurück (AZ: 3Str427/17).

Aktion richtete sich an junge Muslime

Bei ihrer Aktion im September 2014 trugen die Männer handelsübliche orange Warnwesten. Ihr Ziel war es, junge Muslime anzusprechen und sie vom Besuch von Spielhallen, Gaststätten oder Bordellen sowie vom Alkoholkonsum abhalten. Dabei beriefen sie sich auf die Scharia, das ist die arabische Bezeichnung für islamisches Recht. Dieses fußt auf dem Koran und der überlieferten Lebenspraxis des Propheten Mohammed.

Während der Aktion kursierten gelbe Flyer mit der Aufschrift "Shariah Controlled Zone" (Scharia-kontrollierte Zone). Auf ihnen waren Verhaltensregeln der radikalen Muslime festgehalten: Kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und Konzerte, keine Pornografie und Prostitution, keine Drogen. Der Auftritt der selbst ernannten Sittenwächter hatte bundesweit Empörung ausgelöst, ein großes Medienecho nach sich gezogen und auch den Landtag in Düsseldorf beschäftigt.

Islamisten-Prediger Lau spielt keine Rolle mehr

Das Landgericht Wuppertal hatte keinen Verstoß gegen das Uniformverbot gesehen und alle Angeklagten freigesprochen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision am BGH ein, die nun Erfolg hatte.

Der Islamisten-Prediger und mutmaßliche Initiator der Aktion, Sven Lau, spielt in dem Verfahren keine Rolle mehr. Er wurde inzwischen vom Düsseldorfer Oberlandesgericht wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.

Quelle:
- Reuters
- dpa

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