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Wegen rechter YouTube-Videos: Berliner Lehrer wird fristlos gekündigt


Wegen umstrittener Internetvideos
Berliner "Volkslehrer" wird fristlos gekündigt

Von dpa
Aktualisiert am 07.05.2018Lesedauer: 1 Min.
Stempel zur Kündigung: Ein Grundschullehrer veröffentlichte im Internet umstrittene Videos. (Symbolbild)Vergrößern des BildesStempel zur Kündigung: Ein Grundschullehrer veröffentlichte im Internet umstrittene Videos. (Symbolbild) (Quelle: Ralf Hirschberger/dpa-bilder)
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In Berlin ist ein selbsternannter "Volkslehrer" aus seinem Dienst entlassen worden. Er hatte auf YouTube offenbar volksverhetzende Aussagen in Umlauf gebracht.

Wegen der Veröffentlichung umstrittener Internetvideos hat die Berliner Senatsbildungsverwaltung einem Grundschullehrer fristlos und außerordentlich gekündigt. Das entsprechende Kündigungsschreiben sei dem Pädagogen Ende der Woche zugegangen, hieß es aus der Regierungsbehörde. Der Mann habe die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in einer internen Anhörung nicht entkräften können.

Der Lehrer betreibt einen YouTube-Kanal, in dem er sich selbst als "Volkslehrer" bezeichnet. In seinen Videos besucht er unter anderem Veranstaltungen rechtsgerichteter Gruppierungen. Die Senatsbildungsverwaltung hatte den Lehrer im Januar vom Dienst freigestellt und Anzeige gegen ihn erstattet.

Zweifel an Eignung des Lehrers

Nach damaligen Angaben war die Senatsbildungsverwaltung dem Verdacht nachgegangen, der Lehrer habe in Teilen seiner Videos volksverhetzende Aussagen verbreitet und stehe den sogenannten "Reichsbürgern" nahe. Die Gruppierung erkennt die Bundesrepublik sowie deren Behörden und Gesetze nicht an, sie wird bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet.

Aufgrund der Videos bestünden "erhebliche Zweifel an der persönlichen Eignung" des Lehrers, sagte eine Sprecherin der Senatsbildungsverwaltung.

In einer E-Mail an seine "Freunde, Unterstützer und Beobachter" hatte der Lehrer im April mitgeteilt, im Fall einer Kündigung werde er "selbstverständlich öffentlich dagegen vorgehen". Die Senatsbildungsverwaltung erklärte, der Lehrer habe die Möglichkeit, gegen die Kündigung zu klagen.

Verwendete Quellen
  • dpa
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