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Ulm: Mit Tempo 200 in die Bäume – Raser muss für drei Jahre ins Gefängnis


Mit Tempo 200 in die Bäume
Raser muss für drei Jahre ins Gefängnis

Von dpa, iger

Aktualisiert am 28.06.2018Lesedauer: 1 Min.
Land- und Amtsgericht in Ulm: Hier fand der Prozess gegen den Raser statt.Vergrößern des BildesLand- und Amtsgericht in Ulm: Hier fand der Prozess gegen den Raser statt. (Quelle: Archivbild/imago-images-bilder)
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Mit Tempo 200 rast ein Autofahrer über eine Kuppe. Das Auto hebt ab, kracht gegen Bäume – zwei Insassen sterben. Nun muss der Fahrer in Haft.

Nach einem Unfall bei Tempo 200 mit zwei Toten und einem Schwerstverletzten ist ein angeklagter Raser am Donnerstag zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Schöffengericht in Ulm sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Anfang Oktober 2017 mit maßlos überhöhter Geschwindigkeit auf einer zudem regennassen Straße Menschenleben gefährdete.

Das Gericht folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die fahrlässige Tötung und eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs geltend gemacht hatte. Der Angeklagte darf für mindestens vier Jahre und vier Monate keinen Führerschein mehr bekommen. Er muss sämtliche Kosten des Verfahrens tragen.

Viel zu schnell über eine Kuppe gerast

Sein 500 PS starkes Auto war laut Gutachterangaben infolge der viel zu hohen Geschwindigkeit an einer Kuppe von der Straße abgehoben und in 3,5 Metern Höhe gegen mehrere Bäume gekracht. Eine 24 Jahre alte Beifahrerin und ein 15-Jähriger auf dem Rücksitz starben. Ein 16 Jahre alter Mitfahrer erlitt schwerste Verletzungen.

Die Verteidigung hatte eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung als angemessen bezeichnet. Sie verwies darauf, dass ihr Mandat bis heute unter dem Geschehen leide und psychiatrische Behandlung in Anspruch nehmen musste. Zudem habe er ein Geständnis abgelegt. Die Staatsanwaltschaft sprach von einer "maßlosen Selbstüberschätzung" des Rasers. Er habe aus "Gleichgültigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern" skrupellos aufs Gaspedal gedrückt. Im Gericht entschuldigte sich der Angeklagte bei den Eltern der Opfer.

Verwendete Quellen
  • dpa
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