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Lügde: Angeklagter im Prozess vorläufig verhandlungsunfähig


Missbrauch auf dem Campingplatz
Angeklagter im Lügde-Prozess ist verhandlungsunfähig

Von dpa
Aktualisiert am 31.07.2019Lesedauer: 1 Min.
Andreas V. im Gerichtssaal: Der Angeklagte im Lügde-Prozess ist vorläufig verhandlungsunfähig.Vergrößern des BildesAndreas V. im Gerichtssaal: Der Angeklagte im Lügde-Prozess ist vorläufig verhandlungsunfähig. (Quelle: Bernd Thissen/dpa-bilder)
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Es geht um den hundertfachen Missbrauch von Kindern – der Angeklagte Andreas V. im Lügde-Prozess ist ernsthaft erkrankt. Der Prozess gegen ihn wird nun zunächst von dem des zweiten Angeklagten abgetrennt.

Der Prozess um den Missbrauch von Kindern auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde kommt ins Stocken: Der Angeklagte Andreas V. (56) ist nach Angaben eines Gerichtssprechers ernsthaft erkrankt und vorläufig verhandlungsunfähig. Beim für Donnerstag angesetzten Prozesstermin wird daher nur gegen den zweiten Angeklagten Mario S. (34) verhandelt, das Verfahren um Andreas V. wird zunächst abgetrennt.

Urteil soll bis Ende August fallen

Damit der Prozess nicht komplett platzt, wird es am Freitag laut Gericht einen sogenannten Schiebetermin geben, bei dem wenige Minuten verhandelt werden soll. Wie ein Gerichtssprecher sagte, hat der Verteidiger von Andreas V. zugesagt, dass sein Mandant gegebenenfalls auch gegen ärztlichen Rat dazu kommen werde. Der Hintergrund: Die Verhandlung darf nicht länger als drei Wochen pausieren.

Das Gericht will ab dem 15. August wie geplant weiter verhandeln. Sollte Andreas V. bis dahin wieder gesund sein, könnte sein Verfahren wieder mit dem von Mario S. zusammengelegt werden. Das Urteil gegen die beiden soll eigentlich spätestens Ende August fallen.


Details zur Erkrankung von Andreas V. wurden vom Gericht nicht genannt. Ihm wird in der Anklage vorgeworfen, in seinem Wohnwagen auf einem Campingplatz in Lügde jahrelang Kinder – darunter seine Pflegetochter – missbraucht zu haben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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