t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaJustiz

Berlin: Ex-Leiter von Jugendfeuerwehr wegen Missbrauchs verurteilt


Prozess in Berlin
Ex-Leiter von Jugendfeuerwehr wegen Missbrauchs verurteilt

Von afp
17.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Amtsgericht TiergartenVergrößern des BildesAmtsgericht Tiergarten: Hier fand der Prozess um Reinhard W. statt. (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

In Berlin musste sich der ehemalige Leiter der Jugendfeuerwehr wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht verantworten. Gegen den 60-Jährigen wurden eine Haft- und Geldstrafe verhängt.

Der frühere Leiter der Berliner Jugendfeuerwehr ist wegen Kindesmissbrauchs zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zwischen 2008 und 2013 missbrauchte Reinhard W. einen heute 20-Jährigen 43 Mal, wie der Vorsitzende Richter Stefan Schmidt sagte. Im Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten hatte der 60-Jährige eingeräumt, seit 1984 insgesamt mindestens zwölf Jungen sexuell missbraucht zu haben. Die anderen bekannten Taten sind jedoch bereits verjährt.

Die Übergriffe geschahen offenbar vor allem bei Übernachtungen in der Feuerwehr, bei Ausflügen oder gemeinsamen Urlauben. Im Prozess wurden auch mehrere Aussagen der Opfer verjährter Fälle vorgelesen. Demnach war das jüngste Opfer acht Jahre alt.

Richter Schmidt sagte bei der Urteilsbegründung, W. habe sich "ernsthaft und aufrichtig" um Wiedergutmachung bemüht. W. bat den 20-Jährigen in dem Prozess um Entschuldigung und bot allen bekannten Opfern Schadensgelder an. Zugunsten von W. wertete das Gericht darüber hinaus, dass er nicht vorbestraft war und die Taten "umfassend, glaubhaft und nachvollziehbar" eingeräumt habe.

Allerdings betonte der Vorsitzende Richter auch die immense Belastung für das inzwischen 20-jährige Opfer. Er sei neun Jahre alt gewesen, als der Missbrauch begann. Aktuell sei der junge Mann in Therapie.

Anklage nur wegen aktueller Taten

Auch wenn in dem Prozess nur aktuelle Taten angeklagt waren, berücksichtigte das Gericht nach Schmidts Angaben bei der Bestimmung des Strafmaßes auch die vorherigen Taten. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe verurteilte die Kammer W. zu einer Schadenszahlung von 25.000 Euro.

1974 war der Angeklagte W. selbst als Jugendlicher in die Freiwillige Feuerwehr eingetreten, seit 1982 war er Teil der Berufsfeuerwehr. 2003 wurde ihm für seine Verdienste bei der Feuerwehr das Verdienstkreuz verliehen.

Als die Vorwürfe 2018 bekannt wurden, beendete W. seine Tätigkeiten in der Feuerwehr. Zu dem Zeitpunkt war er bereits seit zwölf Jahren Landesjugendwart. Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig.


Die Berliner Feuerwehr erklärte nach dem Urteil, sie wolle die Erkenntnisse aus dem Prozess in eine "verbesserte Präventionsarbeit einfließen" lassen. Die Behörde werde "alles daran setzen, damit sich derartige Taten und Geschehnisse nicht wiederholen", erklärte Landesbranddirektor Karsten Homrighausen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website