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Mannheim: Frau erleidet Sturzgeburt auf Toilette – Wirtin will nicht helfen


1.500 Euro Strafe
Frau erleidet Sturzgeburt auf Toilette – Wirtin verweigert Hilfe

Von dpa
Aktualisiert am 12.12.2019Lesedauer: 1 Min.
Skulptur der Justitia: Der Tatbestand der Körperverletzung durch Unterlassen kann auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.Vergrößern des BildesSkulptur der Justitia: Der Tatbestand der Körperverletzung durch Unterlassen kann auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)
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Eine Frau in Mannheim ruft nach einer Sturzgeburt in einer Gaststätte um Hilfe – die Wirtin weigert sich einen Krankenwagen zu rufen. Dafür wurde die Gastronomin jetzt verurteilt.

Eine Gaststätteninhaberin muss wegen Körperverletzung durch Unterlassen eine Strafe von 1.500 Euro zahlen. Im November 2018 hatte sie in ihrem Lokal in Mannheim jegliche Hilfe für eine Frau verweigert, die in der Damentoilette eine Sturzgeburt erlebte. Das Baby kam in der 18. Schwangerschaftswoche tot zur Welt. Nach weiteren Angaben des Amtsgerichts von Mittwoch rief die Wirtin trotz Bitten der blutenden Frau weder Polizei noch Krankenwagen.


Ein für Donnerstag anberaumter Prozess wurde gestrichen, weil die Beschuldigte ihren Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgenommen hatte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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