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Bochum: Influencerin wegen illegaler Schönheits-OPs verurteilt


Behandlungen in Privatwohnung
Influencerin wegen illegaler Lippenaufspritzungen verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 17.12.2019Lesedauer: 1 Min.
Frau beim Lippen aufspritzen lassen: Eine Influencerin hat illegale Schönheitsoperationen durchgeführt und ist nun verurteilt worden. (Symbolbild)Vergrößern des BildesFrau beim Lippen aufspritzen lassen: Eine Influencerin hat illegale Schönheitsoperationen durchgeführt und ist nun verurteilt worden. (Symbolbild) (Quelle: imago-images-bilder)
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In Bochum wurde eine 27-Jährige wegen der Durchführung von illegalen Schönheitsoperationen verurteilt. Die Influencerin hatte die Behandlungen in ihrer Privatwohnung vorgenommen.

Nach einer Serie von illegalen Schönheits-Behandlungen ist eine Instagram-Influencerin aus Bochum am Dienstag zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Die 27-Jährige hatte gestanden, Frauen aus ganz Deutschland Lippen und Nasen mit Hyaluronsäure aufgespritzt zu haben, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein. Die Behandlungen hatten in ihrer Privatwohnung und in Hotelzimmern stattgefunden. Dabei soll es zum Teil zu Komplikationen gekommen sein. Im Prozess hatten betroffene Frauen von Schwarzfärbungen der Lippen gesprochen, die anschließend ärztlich behandelt werden mussten.

Bereits 100.000 Euro gezahlt

Die Angeklagte hatte sich in den sozialen Medien als Heilpraktikerin ausgegeben und dadurch den Anschein erweckt, dass sie die Behandlungen durchführen darf. Tatsächlich war ihr nach eigenen Angaben jedoch von Anfang an bewusst, dass ihr Handeln illegal war. "Ich wusste absolut, dass ich das nicht darf", hatte sie den Richtern im Prozess erklärt. "Aber ich habe das einfach ausgeblendet – weil ich so viel Lob bekommen habe."

Die Familie der 27-Jährigen hatte bereits während des laufenden Prozesses rund 100.000 Euro auf die errechnete Steuerschuld gezahlt. Eine Cousine der Angeklagten ist wegen deckungsgleicher Vorwürfe in einem Parallelprozess zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Sie war allerdings einschlägig vorbestraft und hatte keine Schadenswiedergutmachung geleistet. Das Urteil gegen die 27-Jährige ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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