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Aschaffenburg: Mutmaßlicher Mörder 40 Jahre nach Tat vor Gericht


15-Jährige in Aschaffenburg getötet
40 Jahre nach Mord: Verdächtiger vor Gericht

Von dpa, t-online, joh

08.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Schloss Johannisburg: Im Park soll der Verdächtige 1979 eine 15-Jährige getötet haben.Vergrößern des BildesSchloss Johannisburg in Aschaffenburg: Im Park soll der Verdächtige 1979 eine 15-Jährige getötet haben. (Quelle: Michael Donhauser/dpa)
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Im Schlosspark von Aschaffenburg wird 1979 die Leiche einer 15-jährigen Bürohelferin gefunden. Jahrzehnte vergehen. Dank neuer Untersuchungsmethoden finden die Ermittler dann aber doch einen Verdächtigen, der sich nun vor Gericht verantworten muss.

40 Jahre nach einem tödlichen Sexualverbrechen an einem Mädchen steht im bayerischen Aschaffenburg ein 57 Jahre alter Mann vor Gericht. Als 17-Jähriger soll er die 15-Jährige im Dezember 1979 im Schlosspark von Aschaffenburg ermordet haben, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Insgesamt sind zehn Verhandlungstage angesetzt, 40 Zeugen sollen gehört werden.

Der Angeklagte hat die Tat bestritten. Er könne sich nur wenig an den Tag im Dezember 1979 erinnern, wie ein Sprecher des Landgerichts Aschaffenburg sagte. Aussagen von 1979, als die Polizei ihn vernommen hatte, widerrief der Angeklagte. Er habe sich damals als Teenager vor seiner Clique profilieren wollen.

Nach Jahrzehnten erfolgloser Ermittlungen hatte nach Angaben des Gerichts vor allem die erneute Untersuchung einer Bisswunde an der Leiche des Mädchens zu dem Mann geführt.

Laut Anklage soll der Mann seine damals 15 Jahre alte Nachbarin in den Schlosspark von Aschaffenburg gebracht haben, als die Bürohelferin gerade von einem Stenografiekurs nach Hause gehen wollte. Er soll sie in ein Gebüsch gezerrt und teilweise ausgezogen haben. Er habe ihr in die rechte Brust gebissen, die junge Frau erwürgt und ihre Leiche in der Nähe des Mainufers über eine Brüstung 15 Meter in die Tiefe gestürzt.

Angeklagter war zur Tatzeit 17 Jahre alt

Der Prozess gegen den 57-Jährigen wird trotz seines inzwischen erreichten Alters nach den Bestimmungen des Jugendstrafrechts geführt. Der Angeklagte war zur Tatzeit 17 Jahre alt. Die Öffentlichkeit ist somit ausgeschlossen.

Bruder und Schwester des Opfers treten als Nebenkläger auf. Als Straftatbestand kommt ausschließlich Mord infrage. Eine Verurteilung etwa wegen Totschlags ist nicht möglich, weil das Verbrechen dann bereits verjährt wäre. Mord kann nach deutschem Recht nicht verjähren.

Der Fall ist einer der sogenannten Cold Cases, die Ermittler auch nach Jahren weiterverfolgen. Inzwischen gemachte Fortschritte in der Kriminaltechnik helfen oft, Spuren, die früher nicht zugeordnet werden konnten, zweifelsfrei auszuwerten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtendienst dpa
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