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Prozess: Mutter ließ Kind verdursten – siebeneinhalb Jahre Haft


Zwei Tage "im Stich gelassen"
Mutter ließ Kind verdursten – siebeneinhalb Jahre Haft

Von dpa
13.08.2020Lesedauer: 1 Min.
Die Angeklagte versteckt sich hinter einer Kladde: Weil sie ihren zweijährigen Sohn zwei Tage lang "schlicht im Stich gelassen" hat, ist das Kind gestorben.Vergrößern des BildesDie Angeklagte versteckt sich hinter einer Kladde: Weil sie ihren zweijährigen Sohn zwei Tage lang "schlicht im Stich gelassen" hat, ist das Kind gestorben. (Quelle: Marius Becker/dpa-bilder)
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Sie legte ihren Sohn in einen Schlafsack, stellte einen Heizlüfter auf und sah erst nach zwei Tagen wieder nach dem Kind. Da war der kleine Junge schon tot. Nun wurde die Mutter wegen versuchten Totschlags verurteilt.

Nach dem qualvollen Tod eines Zweijährigen in Grevenbroich hat das Landgericht Mönchengladbach die Mutter zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht sprach die 28-Jährige am Donnerstag des versuchten Totschlags und der Körperverletzung mit Todesfolge, jeweils durch Unterlassen, schuldig. Die Frau hatte das Kind demnach bewusst zwei Tage lang unversorgt in einem überhitzten Zimmer ihrer Wohnung in Nordrhein-Westfalen liegen lassen. Es verdurstete.

Der genaue Todeszeitpunkt konnte nicht bestimmt werden

Nach Feststellung des Gerichts hatte die Mutter von zwei Kindern den kleinen Leon am Abend des 14. April 2019 in einen Schlafsack gepackt und ins Kinderbett gelegt. Weil die Heizung in der Wohnung ausgefallen war, drehte sie einen Heizlüfter voll auf und stellte ihn vor das Bett. Erst am Vormittag des übernächsten Tages ging sie wieder in das Zimmer, um nach ihrem Sohn zu schauen. Sie habe ihn "schlicht im Stich gelassen", sagte der Richter.

Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Da der genaue Todeszeitpunkt im Prozess nicht festgestellt werden konnte, habe der Angeklagten kein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden können, sagte der Richter. Deshalb wurde sie nur wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen verurteilt.

Die depressive Angeklagte hatte die Tat im Prozess gestanden und ausgesagt, sie sei überfordert gewesen. Sie habe aber nie gedacht, dass das Kind sterben könnte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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