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Wegen Befangenheit: Afghane klagt erfolgreich gegen umstrittenen Richter


Beschwerde wegen Befangenheit
Afghane klagt erfolgreich gegen umstrittenen Richter

Von dpa, afp, sle

09.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Bundesverfassungsgericht (Symbolbild): Die Richter haben der Klage eines Asylbewerbers stattgegeben.Vergrößern des BildesBundesverfassungsgericht (Symbolbild): Die Richter haben der Klage eines Asylbewerbers stattgegeben. (Quelle: Gutschalk/imago-images-bilder)
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Ein hessischer Richter machte umstrittene Äußerungen zum Thema Migration und urteilte dann in einem Asylverfahren. Nun hat der betroffene Flüchtling erfolgreich gegen den Richter geklagt.

Das Verfassungsgericht hat der Beschwerde eines Asylbewerbers stattgegeben. Ein Richter, der Einwanderung als "Gefahr für die deutsche Kultur und Rechtsordnung sowie menschliches Leben" ansieht, eigne sich nicht als Richter in einem Asylverfahren, betonte das Gericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

Der Asylbewerber aus Afghanistan hatte in Gießen vergeblich einen Befangenheitsantrag gegen einen umstrittenen gestellt, nachdem dieser seinen Asylantrag abgelehnt hatte. Die Ablehnung sei "offensichtlich unhaltbar und damit willkürlich", hieß es nun seitens der Verfassungsrichter.

Umstrittenes Urteil zu NPD-Plakat

Der Verwaltungsrichter hatte im August 2019 einer Klage der rechtsextremen NPD stattgegeben. Dabei ging es um ein Plakat für den Europawahlkampf mit dem Slogan "Stoppt die Invasion: Migration tötet!". Die Gemeinde Ranstadt hatte die Entfernung angeordnet, die NPD klagte dagegen nach der Wahl.

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Der Richter hatte geurteilt, das Plakat sei "als die Realität teilweise darstellend zu bewerten". Die Zuwanderung seit 2014/15 sei geeignet, "auf lange Sicht zum Tod der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu führen". Dem Gericht seien "Fälle bekannt, in denen Asylbewerber zu Mördern wurden".

Klare Entscheidung laut Verfassungsgericht

Laut Verfassungsgericht hätte dem Befangenheitsantrag des Afghanen zwingend stattgegeben werden müssen. Dem NPD-Urteil von 2019 stehe "gleichsam auf die Stirn geschrieben, dass der Richter, der es abgefasst hat, Migration für ein grundlegendes, die Zukunft unseres Gemeinwesens bedrohendes Übel hält". Dass der Verwaltungsrichter der Klage des Afghanen sogar teilweise stattgegeben hatte, ändere daran nichts.

Das Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen, derzeit liegt der Fall beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat zu entscheiden, ob er die Berufung des Afghanen zulässt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa, AFP
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