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Missbrauch von Münster: Verurteilte legen Revision ein


Verfahren angestoßen
Missbrauchskomplex Münster: Verurteilte legen Revision ein

Von dpa
Aktualisiert am 13.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Gerichtssaal während der Verhandlung: Der Hauptangeklagte (M) steht zwischen seinen Anwälten Udo Vetter (r) und Wilfried Rath.Vergrößern des BildesGerichtssaal während der Verhandlung: Der Hauptangeklagte (M) steht zwischen seinen Anwälten Udo Vetter (r) und Wilfried Rath. (Quelle: Guido Kirchner/dpa-bilder)
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Der Fall bewegte ganz Deutschland: Vier Männer und eine Frau waren im Missbrauchskomplex Münster für ihre Taten verurteilt worden. Nun legten alle Revision ein.

Nach den Urteilen im Hauptprozess um den Missbrauchskomplex Münster haben alle fünf Verurteilten Revision eingelegt. Das teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Die Große Strafkammer muss nun bis etwa Anfang November ihre schriftliche Urteilsbegründung vorlegen, danach haben die Anwälte vier Wochen Zeit, um ihre Revision zu begründen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft die Entscheidung des Landgerichts dann auf Rechtsfehler.

Das Gericht hatte am 6. Juli vier Männer und eine Frau verurteilt. Der Drahtzieher, ein 28-jähriger IT-Techniker aus Münster, muss für 14 Jahre ins Gefängnis. Bei ihm sieht das Landgericht Münster 29 Taten, darunter zahlreiche Vergewaltigungen in einer Gartenlaube im Norden von Münster, als erwiesen an. Der Deutsche gilt als Schlüsselfigur.

Die anderen Männer im Alter zwischen 31 und 43 Jahren aus Hannover, Schorfheide in Brandenburg und Staufenberg in Hessen wurden zu Haftstrafen zwischen 10 und 12 Jahren und wegen Wiederholungsgefahr ebenfalls zu anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Wegen Beihilfe soll die Mutter (46) des IT-Technikers für 5 Jahre ins Gefängnis.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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