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Urteil: Elfjährige in Neustrelitz vergewaltigt – Opfer und Täter kannten sich


Opfer und Täter kannten sich
Elfjährige in Neustrelitz vergewaltigt – Kritik an Urteil

Von dpa
Aktualisiert am 20.07.2022Lesedauer: 1 Min.
Schlosspark Neustrelitz (Archivbild): Dort ist ein Mädchen vergewaltigt worden.Vergrößern des BildesSchlosspark Neustrelitz (Archivbild): Dort ist ein Mädchen vergewaltigt worden. (Quelle: BildFunkMV/imago-images-bilder)
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Ein Mann hatte vor etwa einem halben Jahr ein Kind im Schlosspark Neustrelitz vergewaltigt. Die Strafe nennt eine CSU-Politikerin nun "völlig unverständlich".

Sechs Monate nach der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens in Neustrelitz (Mecklenburgische Seenplatte) ist der Fall rechtskräftig abgeschlossen. Wie ein Sprecher des zuständigen Amtsgerichtes am Dienstag sagte, wurde der jugendliche Täter zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Amtsgericht Waren habe den Mann des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und der Vergewaltigung schuldig gesprochen.

Wegen des jugendlichen Alters der Beteiligten sei der Fall nicht öffentlich verhandelt worden. Insofern können keine Details dazu bekannt gegeben werden.

Der Fall hatte sich Mitte Januar im Schlosspark Neustrelitz ereignet und für viel Aufsehen gesorgt. Der Mann und das Mädchen sollen sich lose gekannt haben. Er war nach dem Vorfall in U-Haft genommen worden. Die Freiheitsstrafe wurde für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt.

Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Andrea Lindholz (CSU), kritisierte die Entscheidung: "Das Urteil ist völlig unverständlich." Ein Jahr auf Bewährung für die Vergewaltigung eines elfjährigen Kindes sei inakzeptabel. "Der Täter muss für diese schreckliche Tat noch nicht einmal ins Gefängnis, während das Kind ein Leben lang unter den Folgen dieser Tat leidet", sagte Lindholz.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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