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Urteil im Prozess um Tod von Studentin Hanna: Täter muss neun Jahre in Haft


Mord, kein Unfall
Urteil im Prozess um tote Studentin Hanna: Neun Jahre Haft für Täter

Von dpa
Aktualisiert am 19.03.2024Lesedauer: 3 Min.
Der Angeklagte sitzt auf der Bank im Landgericht Traunstein (Archivbild): Jetzt ist das Urteil gefallen.Vergrößern des BildesDer Angeklagte sitzt auf der Bank im Landgericht Traunstein (Archivbild): Jetzt ist das Urteil gefallen. (Quelle: Uwe Lein/dpa)
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Mord – oder war es doch ein Unfall? Zum Ende des Indizienprozesses um den Tod der Studentin Hanna ist das Urteil gefallen.

Im Prozess um den Tod der Studentin Hanna hat das Landgericht Traunstein am Dienstag nach einem halben Jahr Verhandlungsdauer das Urteil gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 22 Jahre alten Angeklagten neuneinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Mordes verlangt, die Verteidigung sieht auch nach mehr als 30 Verhandlungstagen keine Beweise für die Schuld ihres Mandanten und forderte einen Freispruch.

Richterin Jacqueline Aßbichler verkündet das Urteil um 11.58 Uhr: Der Angeklagte ist schuldig und muss neun Jahre ins Gefängnis.

Die Richterin lobte die Ermittlungsarbeit der Polizei und stellte klar: "Es war kein Unfall, Hanna hat nicht im Wasser den Notruf gewählt, die Kleidung ausgezogen oder sich Verletzungen dort zugezogen." Man müsste Untersuchungsergebnisse ignorieren, um die Tat für einen Unfall zu halten.

Der Fall

Die junge Frau aus dem oberbayerischen Aschau im Chiemgau hatte in der Nacht zum 3. Oktober 2022 in dem Club "Eiskeller" gefeiert und war am nächsten Tag tot in einem Fluss gefunden worden. Der Fall löste über die Region hinaus Entsetzen aus, eine Sonderkommission ermittelte unter Hochdruck, Hunderte Zeugen wurden befragt. Schließlich wurde ein junger Mann unter Mordverdacht verhaftet, der in der Nacht in der Nähe des Clubs gejoggt war.

Anklage: Unfall ausgeschlossen

Die Anklage ging davon aus, dass der damals 20 Jahre alte Mann die 23-jährige Medizinstudentin auf ihrem Heimweg aus sexuellen Motiven angegriffen, schwer verletzt und dann in den Bärbach geworfen hatte. Dort ertrank sie. Die Verteidigung sah stets die Möglichkeit, dass die junge Frau, die bei ihrem Tod etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte, ohne fremdes Zutun in den Bach stürzte.

Doch der im Oktober 2023 gestartete Indizienprozess gestaltete sich schwierig. Nicht zuletzt wegen vieler Beweisanträge zog sich das Verfahren hin. Der Angeklagte schwieg in dem Verfahren, er verzichtete auch auf sein letztes Wort.

Die Anklage ist jedoch von seiner Schuld überzeugt. Der Prozess habe vollumfänglich bestätigt, dass der heute 22-Jährige "ohne jeden Zweifel Täter dieses Tötungsdelikts ist", sagte Staatsanwalt Wolfgang Fiedler in seinem Plädoyer. Ein Unfall sei ausgeschlossen. Der junge Mann habe in der Zeit vor der Tat zahlreiche Pornos angesehen, in denen es auch um Gewalt gegangen sei. Sein Frust- und Aggressionspotenzial habe sich gesteigert und in der Tat entladen.

Es gebe keine Indizien oder Beweise, die den Angeklagten entlasteten, erklärte der Staatsanwalt. "Sie haben nichts, was gegen diesen Jungen spricht", entgegnete hingegen Verteidigerin Regina Rick. Diametral auseinander lag bis zum Schluss die Sicht auf Beweismittel, Aussagen von Zeugen, das Verhalten des jungen Mannes.

Eltern als Nebenkläger

Die Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl und Markus Frank hatten Aussagen wichtiger Zeuginnen und Zeugen unter die Lupe genommen und widersprüchliche Aussagen aufgedröselt. Eklatante Punkte passten nicht zusammen, sagte Frank mit Blick auf eine Zeugin. Sein Kollege Baumgärtl fügte über eine andere hinzu: "Die Zeugin hat falsche Angaben gemacht, wenn auch durchaus die Möglichkeit besteht, dass sie sich schlichtweg nur geirrt hat."

Immer wieder ruckelte es in dem im Oktober 2023 gestarteten Prozess. Es gab einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht, eine Strafanzeige wegen des Verdachts einer Weitergabe interner Informationen, Drohungen gegen Verteidiger – und am Tag der Plädoyers verkündete die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler dem Publikum im voll besetzten Gerichtssaal, es habe Hinweise auf einen möglichen Amoklauf gegeben.

Hannas Eltern nahmen als Nebenkläger an dem Verfahren teil. Immer wieder kämpfte die Mutter bei den Plädoyers mit den Tränen. Für die Eltern stelle sich "tausendfach die Frage: Warum?", sagte deren Anwalt Walter Holderle in seinem Plädoyer. Diese Frage sei in dem Prozess "bedauerlicherweise unbeantwortet" geblieben. Die Frage, wer ihre Tochter umbrachte, sei hingegen ganz klar beantwortet worden. Er schloss sich somit dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu einer Verurteilung des Angeklagten zu neuneinhalb Jahren Haft an.

Die Verteidigung kündigt Revision an

Der am Dienstag wegen Mordes an der Studentin Hanna verurteilte Mann will die Entscheidung des Landgerichts Traunstein anfechten. Seine Verteidigerin Regina Rick kündigte unmittelbar nach dem Ende des Prozesses an, Revision einlegen zu wollen. Sie sprach von der "Verurteilung eines Unschuldigen sehenden Auges" und betonte: "Sowas kann der BGH nicht akzeptieren."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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