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Dresden | Einbruch in Grünes Gewölbe in Dresden – Urteil ist rechtskräftig


Bundesgerichtshof bestätigt
Urteil gegen Remmo-Mitglieder für Einbruch in Grünes Gewölbe rechtskräftig

Von afp
Aktualisiert am 12.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Grünes Gewölbe DresdenVergrößern des BildesDas Residenzschloss mit dem Grünen Gewölbe bei Sonnenaufgang. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa/Archivbild/dpa)
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Die Verurteilungen von vier Angeklagten nach dem Einbruch sind rechtskräftig. Die Mitglieder waren 2019 in das Grüne Gewölbe in Dresden eingebrochen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Dresdner Landgerichts, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte gegen die vier Männer Haftstrafen von bis zu sechs Jahren und drei Monaten verhängt.

Damit hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revisionen von vier Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichtes Dresden verworfen. Das Gericht hatte die Angeklagten am 16. Mai 2023 verurteilt. Ihnen wurde eine Vielzahl an Straftaten nachgewiesen.

Die Taten im Detail:

  • schwere Brandstiftung
  • gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen
  • Diebstahl mit Waffen in zwei Fällen
  • gemeinschädliche Sachbeschädigung
  • vorsätzliche Brandstiftung

Die Remmo-Mitglieder wurden zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und vier Monaten (Jugendstrafe) und sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Angeklagten hatten sich geständig gezeigt und einen Teil der Beute zurückgegeben.

Spektakulärer Schmuck-Raub

Zusammen mit einem bereits rechtskräftig verurteilten Angeklagten und einem unbekannten Mittäter entwendeten die Verurteilten nach Auffassung des Landgerichts Kunstgegenstände aus den Ausstellungsräumen im "Historischen Grünen Gewölbe" im Dresdner Residenzschloss. Die Verurteilten gehören der arabischen Großfamilie Remmo aus Berlin an. Insgesamt waren es 21 kulturhistorisch wertvolle Schmuckstücke mit einem Versicherungswert von über 100 Mio. Euro.

Bei dem monatelange vorbereiteten Einbruch in den frühen Morgenstunden des 25. November 2019 brachen zwei Täter über ein bereits zuvor präpariertes Fenster mit Äxten in die Ausstellungsräume ein. Sie stahlen die mit Diamanten besetzten Schmuckstücke aus den Vitrinen. Zwei weitere Tatbeteiligte legten an einer Versorgungseinrichtung in einem Brückengebäude Feuer, um die Stromversorgung zu unterbrechen. Weitere Mittäter sicherten den Einbruch ab.

Wenige Sekunden vor dem Eintreffen der Polizei konnten die Angeklagten mit ihrem Fahrzeug fliehen, das sie später in einer Tiefgarage auf der anderen Elbseite in Brand setzten, um Spuren zu verwischen. Durch Rauchgase wurden dort zwei Anwohner verletzt und eine weitere Mieterin gefährdet. Zudem entstand Sachschaden in Höhe von etwa 600.000 Euro. Die Überprüfung des Urteils auf die Revisionen der Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Verwendete Quellen
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