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Schweiz: Ehepaar soll Frauen als Sklavinnen gehalten haben


Ehepaar in der Schweiz vor Gericht
Frauen als Sklavinnen gehalten – Ehefrau hielt das für normal

Von t-online, lma

19.09.2024Lesedauer: 3 Min.
Käfig aus dem BDSM-Bereich (Symbolbild): Wohl in einem ähnlichen Gefängnis soll der Angeklagte seine Opfer gehalten haben.Vergrößern des BildesKäfig aus dem BDSM-Bereich (Symbolbild): Wohl in einem ähnlichen Gefängnis soll der Angeklagte seine Opfer gehalten haben. (Quelle: Zoonar.com/Andrey Guryanov/imago-images-bilder)

Ein Ehepaar steht in der Schweiz vor Gericht. Die beiden sollen junge Frauen als Sklavinnen in Käfigen gehalten haben.

Zwei junge Frauen sollen von einem Ehepaar in der Schweiz misshandelt worden sein. Die beiden mussten sich nun vor Gericht verantworten. Die Frauen sollen als Haussklavinnen in Käfigen gehalten worden sein.

Der Prozess gegen die beiden Angeklagten fand vor dem Bezirksgericht Andelfingen statt. Der Ehemann gestand die Taten bereits während der Ermittlungen, seine Ehefrau bestritt bisher jegliche Tatbeteiligung.

Der 46-jährige Mann hatte den beiden Frauen eine Ausbildung sowie eine Aufenthaltsbewilligung versprochen. Eine 22-jährige Frau von den Philippinen war zehn Monate lang im Haushalt des Paares festgehalten worden, bevor sie fliehen konnte, während eine 30-jährige Brasilianerin knapp einen Monat dort lebte, wie das Schweizer Nachrichtenportal "20min" schreibt. In Wirklichkeit wurden sie für geringe Bezahlung rund um die Uhr zur Hausarbeit gezwungen und in kleinen Käfigen eingesperrt.

Tatvorwürfe und Geständnisse

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Schweizer Menschenhandel und Freiheitsberaubung vor. Laut Anklage hat er die Frauen mit falschen Versprechen angelockt und durch psychologischen Druck gefügig gemacht. Der Beschuldigte gab an, dass es ihm um ein "nicht einvernehmliches Rollenspiel" gegangen sei, bestreitet jedoch den Zwangsvorwurf.

Der Mann sagte vor Gericht, er habe die Opfer sofort freigelassen, wenn sie es verlangt hätten. Er argumentierte auch, dass das Einsperren und Fesseln nicht verboten sei, räumte jedoch ein: "Heute würde ich das aber nicht wieder tun". Ein psychologisches Gutachten attestiert ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung sowie sadomasochistische Neigungen.

Die 32-jährige Ehefrau hingegen behauptete, von den Misshandlungen nichts gewusst zu haben. Sie sagte aus, dass ihr Mann ihr versichert habe, die Käfighaltung gehöre zur Ausbildung nach den Standards der "International Maids School" (zu Deutsch: Internationale Schule für Dienstmädchen). Diese Schule existiert jedoch gar nicht.

Verbindung zur Ausbildung bestritten

Die Beschuldigte betonte mehrfach unter Tränen ihre Unwissenheit über die fehlende Aufenthaltsgenehmigung der Opfer sowie das Bestrafungssystem ihres Mannes. Sie arbeitete als Lehrerin auf den Philippinen und vertraute ihrem Ehemann bezüglich der Anstellungsbedingungen in der Schweiz. Zur Frage des Richters, ob sie spezielle sexuelle Praktiken pflege, antwortete sie: "Wir machen das als verheiratetes Ehepaar".

Laut Staatsanwältin fungierte die Frau jedoch als verlängerter Arm ihres Mannes und half aktiv bei den Misshandlungen mit. Beide Opfer behaupteten vor Gericht, dass sie auch von ihr überwacht und gelegentlich bestraft wurden. Die Staatsanwaltschaft forderte für die Frau eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie einen Verweis des Landes für fünf Jahre.

Ehefrau verteidigt sich

Die Verteidigung der Ehefrau stritt jegliche bewusste Beteiligung an den Taten ab und fordert einen Freispruch vom Vorwurf der Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung. Ihr Anwalt führte an, dass seine Mandantin selbst manipuliert worden sei und keine Kenntnis von illegalem Verhalten gehabt habe. Er argumentierte zudem mit ihrer kulturellen Prägung aus den Philippinen, wo der Mann traditionell eine übergeordnete Stellung in der Beziehung einnehme.

Das erste Opfer berichtete unter Tränen vor Gericht, dass sie ab 22 Uhr im Käfig eingesperrt worden war. Außerdem sei sie regelmäßig von beiden Angeklagten gefesselt worden. Die zweite Geschädigte bestätigte die Mitwirkung der Ehefrau und sprach von einer Atmosphäre des Terrors im Haushalt des Paares.

Nach zweitägiger Verhandlung hat das Bezirksgericht Andelfingen nun bis Donnerstag (26. September) Zeit, für eine Entscheidung im Fall des misshandelten Hauspersonals zu beraten. Während das Urteil gegen den Ehemann weitgehend klar erscheint – aufgrund seines Geständnisses wird eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten vorgeschlagen – bleibt abzuwarten, wie das Gericht im Fall seiner Ehefrau entscheidet.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
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