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Meiningen: Mutter wegen sexuellem Missbrauch an Nachbarskindern verurteilt


Motiv soll ein Familienstreit gewesen sein
Mutter missbraucht Nachbarskinder – Urteil

Von t-online, sbi

06.11.2024Lesedauer: 2 Min.
Ein JustizbeamteVergrößern des Bildes
Justizbeamte während eines Prozesses im Landgericht in Meiningen (Archivbild): Eine Frau stand erneut vor Gericht in Thüringen. (Quelle: Michael Reichel/Archiv/dpa)
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Eine Frau soll sich an den Kindern ihrer Nachbarn sexuell vergangen haben. Nach einem Freispruch im ersten Prozess folgte nun im zweiten das Geständnis.

Das Landgericht Meiningen hat am Dienstag eine 29-jährige Frau wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, berichtet der Sender MDR. Die Frau hatte in der Berufungsverhandlung gestanden, im Oktober 2018 in Bad Salzungen im Wartburgkreis (Thüringen) eine Tochter ihrer Nachbarn dazu gebracht zu haben, an ihr sexuelle Handlungen vorzunehmen. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, ist die Angeklagte selbst Mutter von zwei Töchtern im Alter von fünf und acht Jahren.

Laut Anklage hatte die Frau regelmäßig Streit mit ihren Nachbarn und soll aus Rache die Kinder missbraucht haben. Die beiden Töchter der Nachbarsfamilie, damals sieben und acht Jahre alt, soll sie beim Spielen vor dem Haus angesprochen und in ihre Wohnung gelockt haben. Sie habe sich dann ausgezogen und das jüngere Mädchen aufgefordert, sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen. Um die Siebenjährige zu schützen, sei die ältere Schwester eingesprungen. Die Jüngere habe bei der Tat zusehen müssen. Anschließend habe die Beschuldigte den Kindern gedroht, deren Familie zu vergiften, wenn sie jemandem davon erzählen. Erst ein Jahr später vertrauten sich die Schwestern ihrer Mutter an.

Beschuldigte setzte sich nach erstem Urteil ab

Weil die Kinder im ersten Prozess im Mai 2020 widersprüchliche Aussagen machten, sprach das Amtsgericht Eisenach die Frau damals frei. Sie selbst schwieg im Prozess. Nach der Verhandlung setzte sie sich nach England ab. Die Staatsanwaltschaft Meiningen legte jedoch Berufung ein und fand die Frau. 15 Monate verbrachte sie in England in Auslieferungshaft, bevor es nun zur Berufungsverhandlung in Deutschland kam, bei der die Beschuldigte die Tat gestand. Die zuständige Richterin stellte laut "Bild" klar: "Das ging gegen die Mutter, die Mädels konnten nichts dazu." Die genauen Gründe für die Streitigkeiten zwischen den Familien blieben unklar.

Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten, was der Forderung der Staatsanwaltschaft entsprach. Laut einem Gerichtssprecher ist das Urteil rechtskräftig, da alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichteten.

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