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Schweinfurt: Tod von 16-Jähriger – Eltern ohne Strafe verurteilt


Mädchen starb infolge von Mangelernährung
16-Jährige stirbt – Eltern ohne Strafe verurteilt

Von dpa
26.11.2024Lesedauer: 2 Min.
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Aus Sicht des Gerichts sind die Eltern vom Tod ihres Kindes schon so schwer getroffen, dass die Richter auf die Verhängung einer Strafe verzichteten. (Archivbild) (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Während der Pandemie starb ein Mädchen an den Folgen von Mangelernährung. Die Eltern sollen nur zugesehen, aber nicht geholfen haben. Nun wurden sie verurteilt.

Im Prozess um den Tod eines mangelernährten Mädchens in Unterfranken sind die Eltern vom Landgericht Schweinfurt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das Gericht entschied jedoch, von einer Strafe abzusehen. "Die Kammer ist der Ansicht, dass der 51 Jahre alte Vater und die 48 Jahre alte Mutter vom Tod ihres Kindes bereits so schwer getroffen sind, dass das Verhängen einer Strafe verfehlt wäre", teilte ein Gerichtssprecher mit.

Die 16-jährige Tochter der Angeklagten war am 19. Dezember 2022 aufgrund multiplen Organversagens infolge von Unterernährung verstorben. Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung wog ihr Körper nur noch 19 Kilogramm. Den Eltern wurde vorgeworfen, für ihre stark untergewichtige und durch Infektionen geschwächte Tochter keine medizinische Hilfe geholt zu haben. Die Anklage lautete auf Aussetzung, gefährliche Körperverletzung und versuchten Totschlag.

Ob das Mädchen bei rechtzeitiger Behandlung hätte gerettet werden können, blieb unklar. Dennoch sah die Anklage ein pflichtwidriges Unterlassen der Eltern darin, keine Hilfe geholt zu haben.

Eltern übernehmen Verantwortung für den Tod ihrer Tochter

Zu Beginn des Prozesses gaben die Eltern – die Mutter ist Erzieherin, der Vater technischer Angestellter in einer Behörde – an, die Verantwortung für den Tod ihrer Tochter zu übernehmen. Sie erklärten, dass ihre Tochter wegen einer Angststörung nicht ins Krankenhaus wollte und sie selbst auch nicht darauf gedrängt hätten. Ihnen sei nicht bewusst gewesen, dass ihr Zustand lebensgefährlich war.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung plädierte auf ein Urteil entsprechend des schließlich ausgesprochenen Richterspruchs.

Die Richter beriefen sich in ihrem Urteil auf Paragraf 60 des Strafgesetzbuches: "Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre." Die Angeklagten verzichteten daraufhin auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit endgültig.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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