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Bad Oeynhausen: Philippos (20) nach Abi-Feier totgeprügelt – Urteil


Lange Jugendstrafe für 19-jährigen Täter
20-Jähriger nach Abi-Feier totgeprügelt – Urteil

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 09.05.2025 - 16:28 UhrLesedauer: 2 Min.
Auf Gofundme wurde eine Spendenaufruf für die Familie von Philippos T. gestartet.Vergrößern des Bildes
Philippos Tsanis (Archivbild): Sein Tod führte zu großer Bestürzung. (Quelle: Gofundme)
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Ein junger Mann stirbt nach massiver Gewalt in einem Kurpark in Bad Oeynhausen. Nun ist das Urteil gegen den angeklagten 19-Jährigen gefallen.

Neun Jahre Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags und vorsätzlicher Körperverletzung: So lautet das Urteil gegen den 19-Jährigen, der im Kurpark von Bad Oeynhausen den 20-jährigen Philippos Tsanis totgeprügelt hat.

Der Fall hatte im Sommer 2024 große Bestürzung in ganz Deutschland ausgelöst. Philippos hatte damals das bestandene Abitur seiner Schwester gefeiert. Nachdem er die Party gemeinsam mit Freunden verließ, brach im Kurpark plötzlich Streit mit einer anderen Gruppe aus. Philippos wurde so hart getroffen, dass er ins Koma fiel und zwei Tage später mit schweren Hirnschäden starb.

Täter räumte nur Schläge ein, keine Tritte

Der Angeklagte räumte Schläge ein, behauptete aber, den am Borden liegenden Philippos nicht auch noch getreten zu haben. Das Gericht sah das anders.

Der zur Tatzeit im Juni 2024 noch 18 Jahre junge Angeklagte nahm seine Verurteilung am Freitag äußerlich ruhig und unbewegt hin. Eine Revision gegen das Urteil ist grundsätzlich möglich.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten wegen Raubes mit Todesfolge und wegen versuchten Mordes neun Jahre Jugendstrafe verlangt. Die Verteidigung hatte hingegen beantragt, von einer Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts abzusehen und lediglich eine Verwarnung auszusprechen.

Der Syrer wohnt seit Oktober 2023 in Bad Oeynhausen, er war 2016 nach Deutschland gekommen. Die Gewalttat hatte politisch hohe Wellen geschlagen und Debatten über Zuwanderung und Abschiebung von ausländischen Straftätern befeuert.

Darum wurde der Täter wegen versuchten Totschlags verurteilt

Philippos Tsanis erlitt bei der Attacke gegen ihn zwei Schädelverletzungen. Welche von beiden tödlich war, konnte das Gericht nicht klären. Die erste erlitt der von dem Angreifer geschlagene 20-Jährige durch einen Sturz. Die zweite nach Auffassung des Gerichts durch anschließende Tritte gegen den Kopf.

Vor dem Sturz sei dem Angeklagten keine Tötungsabsicht nachzuweisen gewesen, erklärte ein Gerichtssprecher t-online. Die Tritte gegen den Kopf des am Boden liegenden Philippos Tsanis seien dann zwar mit Tötungsvorsatz erfolgt. Da der 20-Jährige zu diesem Zeitpunkt aber möglicherweise bereits durch den Sturz tödlich verletzt war, müsse im Zweifel für den Angeklagten angenommen werden, dass dies nur versuchter Totschlag war.

Die Eltern des Getöteten sind erleichtert

Die Mutter des getöteten 20-Jährigen zeigte sich nach dem Ende des Prozesses erleichtert. "Ich weiß jetzt, was passiert ist. Ich habe Antworten bekommen", sagte Johanna Steinmann-Glogowski, die Nebenklägerin war. Sie halte das Urteil für fair. "Ich bin froh, dass der Prozess jetzt beendet ist, dass diese Wunde nicht mehr andauernd aufgerissen wird."

Der Vater, Dimitris Tsanis, ebenfalls Nebenkläger, sagte: "Endlich haben wir Gerechtigkeit für unseren Sohn." Angehörige trugen T-Shirts mit der Aufschrift "Philippos Tsanis Unvergessen".

So wird die Jugendstrafe begründet

Der Richter sagte, man habe bei dem 19 Jahre alte Syrer Jugendstrafrecht angewandt. Es gebe Reifeverzögerungen, der Angeklagte habe Fluchterfahrungen durchgemacht, sei mit zehn Jahren aus Syrien nach Deutschland gekommen, und auch der Wechsel nach Bad Oeynhausen im Oktober 2023 sei nicht leicht gewesen. Er habe allerdings in Deutschland bereits kleinere Straftaten begangen.

Verwendete Quellen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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