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Polizei hielt Notruf für Scherz


Vergewaltigung an Camperin
Polizei hielt Notruf für Scherz

Von dpa
27.05.2017Lesedauer: 2 Min.
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160 Polizisten durchkämmten das Umfeld des Tatortes. (Quelle: dpa-bilder)
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Vor dem Prozess gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger einer jungen Camperin in Bonn setzen Details aus der Anklageschrift die Polizei unter Druck. Nach Angaben der "Rheinischen Post" hatte eine Beamtin der Bonner Polizeileitstelle den Notruf des Freundes der Frau zunächst als Scherz abgetan.

"Hallo, meine Freundin wird gerade vergewaltigt", soll der der Anrufer laut Anklageschrift geflüstert haben. Zwar soll der Freund auch die Machete angesprochen haben, daraufhin soll die Polizistin laut "RP Online" lediglich gefragt haben: "Sie wollen mich nicht verarschen, oder?".

Keine Hilfe am Telefon

Sie habe nach dem kurzen Gespräch versprochen, die Kollegen zu schicken, aber keinerlei Hilfe am Telefon geleistet, sich mit "Danke, tschö" verabschiedet und aufgelegt. Auch ein zweiter Anruf in der Notrufzentrale blieb demnach erfolglos. Der Freund des Opfers wurde lediglich an eine Nummer der Polizei in Siegburg verwiesen mit dem Hinweis: "Die können das richtig koordinieren."

Beamtin hat "unangemessen reagiert"

Die Polizei bestätigte den Vorgang nicht. Gegenüber "RP Online" räumte Frank Piontek, der Sprecher der Bonner Polizei, aber ein, dass die "aufnehmende Beamtin in der Leitstelle nach unseren Feststellungen die Umstände des ersten Anrufs zunächst nicht richtig eingeordnet und sprachlich unangemessen reagiert hat".

Dem mutmaßlichen Täter werden Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall sowie schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Der Mann aus Ghana soll die damals 23-Jährige aus Baden-Württemberg und ihren Freund in der Nacht zum 2. April in der Bonner Siegaue überfallen und mit einer Astsäge bedroht haben. Dann soll er die Studentin vor dem Zelt vergewaltigt haben.

Prozess soll im September starten

Der Fall hatte auch überregional für Entsetzen gesorgt. Der Mann wurde fünf Tage später festgenommen und ist seitdem in Untersuchungshaft. Spaziergänger hatten ihn anhand eines Phantombildes erkannt und die Polizei alarmiert. Der Verdächtige bestreitet die Tat. Der Prozess vor der 10. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts soll frühestens Ende September beginnen.

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