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Im Mordprozess Freiburg entschuldigt sich der Angeklagte


Mordrozess gegen Hussein K.
Der Angeklagte entschuldigt sich für seine Tat

Von dpa
12.03.2018Lesedauer: 3 Min.
Nachbildung der JustitiaVergrößern des BildesEine modellhafte Nachbildung der Justitia im Raum eines Richters. (Quelle: Volker Hartmann/Archiv/dpa-bilder)
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Die Verhandlungen im Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. laufen weiter. Er gab an den Mord an der Freiburger Studentin zu bedauern. Bis Ende März soll es nun ein Urteil geben.

Im Freiburger Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. hat der Pflichtverteidiger eine Therapie für den Angeklagten gefordert. Ihm müsse im Gefängnis Hilfe und Betreuung angeboten werden, sagte Verteidiger Sebastian Glathe am Montag vor dem Landgericht Freiburg. Auf eine konkrete Forderung mit Blick auf ein Strafmaß verzichtete Glathe. Rechtlich möglich sei eine Verurteilung wegen Mordes und Vergewaltigung nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht. Für das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld oder eine Sicherungsverwahrung, wie sie von Staatsanwalt und Nebenklage gefordert werden, fehle die Grundlage.

Das Urteil ist für den 22. März (9.30 Uhr) geplant. Hussein K., zu dessen Alter es widersprüchliche Angaben gibt, hat zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Die Frau ertrank im Fluss Dreisam. Er gab an, im Affekt gehandelt zu haben. Die Studentin war nachts alleine mit dem Fahrrad auf dem Weg von einer Studentenparty nach Hause, als sie Opfer des Verbrechens wurde.

Der Verteidiger plädiert für Jugendstrafrecht

Der Angeklagte sagte in seinem letzten Wort, er bereue die Tat und entschuldige sich: "Es tut mir leid, dass es passiert ist. Aber ich kann die Zeit nicht zurückdrehen." Er wünsche sich, im Gefängnis eine Drogentherapie machen zu können. "Drogen haben mir mein Leben zerstört", sagte er.

"Folgt man der Darstellung meines Mandanten, ist eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht die Folge", sagte sein Verteidiger. Er plädiere in diesem Fall für ein Strafmaß im oberen Bereich. Rechtlich möglich seien bis zu 15 Jahre Haft. Hussein K. habe ein Geständnis abgelegt, zudem habe er unter erheblichem Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden. Weil es Zweifel an Angaben des Angeklagten gebe, sei auch eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht möglich. Bei Mord hätte dies eine lebenslange Haftstrafe zur Folge, sagte Glathe.

Das Alter des Täters ist nicht eindeutig bekannt

Hussein K. war im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen und von den Behörden als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling eingestuft worden. Überprüft wurde das Alter damals nicht.

Der Staatsanwalt hatte am Freitag Erwachsenenstrafrecht, eine lebenslange Haftstrafe, anschließende Sicherungsverwahrung sowie die besondere Schwere der Schuld beantragt. Damit wäre eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen. Die Forderungen entsprechen der juristischen Höchststrafe. Gutachten zufolge war Hussein K. bei der Tat in Freiburg mindestens 22 Jahre alt. Erwachsenenstrafrecht wäre somit zwingend die Folge.

Dieser Forderung schloss sich am Montag der Vertreter der Nebenklage an. Der Angeklagte sei mindestens 22 Jahre alt, sagte Rechtsanwalt Bernhard Kramer, der die Eltern der getöteten Studentin vertritt. Jugendstrafrecht, das in der Regel geringere Strafen zur Folge habe, sei somit ausgeschlossen. Zudem brauche es eine Sicherungsverwahrung, da der junge Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Hussein K. war schon vor dem Fall in Freiburg gewalttätig

Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Nach seiner Freilassung tauchte er unter und kam nach Deutschland.

Das Plädoyer des Verteidigers war am Montag kurzzeitig unterbrochen worden, nachdem ein Kameramann von der Zuschauertribüne aus den Prozess gefilmt hatte. Er setzte sich damit den Angaben zufolge über das bei Strafprozessen übliche Film- und Fotografierverbot während der Verhandlung hinweg - "wohl aus Unwissenheit", wie die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk sagte. Es wird gegen den Mann ermittelt.

Verwendete Quellen
  • dpa
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