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Aschaffenburg: Nach 30 Jahren kommt die Bluttat vor Gericht


Vergewaltigt und im Wald verscharrt
Nach 30 Jahren kommt die Bluttat vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 20.05.2018Lesedauer: 2 Min.
Das Landgericht in Aschaffenburg: Hier muss sich ein Mann wegen einer Vergewaltigung im Jahr 1988 verantworten.Vergrößern des Bildes
Das Landgericht in Aschaffenburg: Hier muss sich ein Mann wegen einer Vergewaltigung im Jahr 1988 verantworten. (Quelle: Daniel Karmann/dpa-bilder)
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30 Jahre nach einer brutalen Vergewaltigung bei Aschaffenburg kommt der mutmaßliche Täter vor Gericht. Obwohl er die Tat gestand, kann er für den sexuellen Übergriff nicht mehr verurteilt werden.

Mehr als 30 Jahre nach dem versuchten Mord an einer jungen Frau aus Hessen kommt der aufsehenerregende Fall vor Gericht. Am Dienstag beginnt vor dem Landgericht im bayerischen Aschaffenburg der Prozess gegen einen 55 Jahre alten Mann. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für den Täter, der die damals 22-Jährige aus dem Raum Offenbach in einem Wald bei Aschaffenburg vergewaltigt haben soll. Danach soll er versucht haben, sie zu töten.

Der Verdacht fiel nun auf den Angeklagten, weil ein Beweisstück routinemäßig auf DNA-Spuren untersucht worden war. Die Polizei überprüft regelmäßig ungeklärte Fälle, dabei werden neue Ermittlungsansätze gesucht oder Beweisstücke mit Hilfe moderner Methoden und Technik überprüft.

Der angeklagte Deutsche war 2005 wegen Vergewaltigung, versuchter sexueller Nötigung und Körperverletzung verurteilt worden. Deshalb befand sich seine DNA in der Datenbank der Polizei. Der Mann wurde im Herbst 2017 festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Der 55-Jährige gestand den Ermittlern zufolge die Vergewaltigung, bestritt aber den Mordversuch.

Vergewaltigung ist bereits verjährt

Am ersten Verhandlungstag soll auch das Opfer der brutalen Tat vor Gericht aussagen. Sie wollte im Januar 1988 nachts nach einem Discobesuch in der Aschaffenburger Innenstadt mit dem Auto nach Hause, als sie von dem Täter überfallen und gezwungen wurde, in den Wald zu fahren.

Nach der Vergewaltigung stach er auf sie ein und verscharrte ihren Körper, weil er sie für tot hielt. Dann fuhr er mit ihrem Auto weg. Die Frau lebte aber noch und konnte sich zu einer nahe gelegenen Straße schleppen, wo sie ein Autofahrer entdeckte. Sie überlebte nach einer Notoperation. Eine sofort eingeleitete Fahndung blieb damals ohne Erfolg.

Angeklagt ist nur der versuchte Mord, weil die Vergewaltigung strafrechtlich schon seit 2008 verjährt ist. Bei einer Verurteilung wegen versuchten Mordes kann das Sexualverbrechen beim Strafmaß aber berücksichtigt werden - falls die Richter es als erwiesen ansehen, dass der Täter mit dem Mordversuch die Vergewaltigung vertuschen wollte.

Verwendete Quellen
  • dpa
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