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Fall Maria H: Staatsanwaltschaft Freiburg akzeptiert Urteil gegen 58-Jährigen


Sexueller Missbrauch
Staatsanwaltschaft akzeptiert Urteil im Fall Maria H.

Von dpa
Aktualisiert am 15.07.2019Lesedauer: 2 Min.
Fall Maria H.: Das Freiburger Landgericht hatte vergangene Woche einen 58 Jahre alten Mann wegen schwerer Entziehung Minderjähriger und wegen sexuellen Missbrauchs in mehr als 100 Fällen zu sechs Jahren Haft verurteilt.Vergrößern des Bildes
Fall Maria H.: Das Freiburger Landgericht hatte vergangene Woche einen 58 Jahre alten Mann wegen schwerer Entziehung Minderjähriger und wegen sexuellen Missbrauchs in mehr als 100 Fällen zu sechs Jahren Haft verurteilt. (Quelle: Silas Stein/dpa)
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Sechs Jahre Haft wegen schwerer Entziehung Minderjähriger

Nach dem Urteil im Fall der jahrelang verschwundenen minderjährigen Maria aus Freiburg legt die Staatsanwaltschaft keine Revision ein. Der Richterspruch des Landgerichts Freiburg werde von der Staatsanwaltschaft akzeptiert, sagte eine Sprecherin der Behörde der Deutschen Presse-Agentur. Auf eine Revision werde verzichtet.

Das Gericht hatte am Dienstag vergangener Woche einen 58 Jahre alten Mann aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen wegen schwerer Entziehung Minderjähriger und wegen sexuellen Missbrauchs in mehr als 100 Fällen zu sechs Jahren Haft verurteilt. Sicherungsverwahrung, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, lehnte das Gericht ab.

Rückkehr erst nach fünf Jahren

Der Mann war laut Gericht im Mai 2013 mit der damals 13 Jahre alten Maria ins Ausland geflüchtet und hatte das Mädchen in zahlreichen Fällen sexuell missbraucht. Erst nach mehr als fünf Jahren kehrte Maria nach Freiburg zurück, der Mann wurde festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess eine Haftstrafe sowie anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Das Gericht wies die Forderung nach Sicherungsverwahrung zurück. Von dem Mann gehe keine Gefahr für die Allgemeinheit aus, hieß es zur Begründung. Dennoch sei das Gericht in weiten Teilen der Staatsanwaltschaft gefolgt, sagte die Staatsanwältin. Sechs Jahre Haft seien angemessen.

Ob das Urteil nun rechtskräftig wird, ist nach Angaben des Gerichts noch unklar. Auch der Verteidiger des Angeklagten kann Revision einlegen. Äußern dazu wollte er sich am Montag nicht. Maria, heute 19 Jahre alt, sowie ihre Mutter waren in dem Prozess als Nebenklägerinnen aufgetreten (Az.: 3 KLs 160 Js 12932/13 AK 7/19).

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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