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Mordfall Leonie: Stiefvater zu lebenslanger Haft verurteilt


Prozess um Tod von Sechsjähriger
Lebenslange Haftstrafe für Leonies Stiefvater

Von dpa
Aktualisiert am 09.01.2020Lesedauer: 1 Min.
Mordprozess um den Tod der sechsjährigen Leonie (Archivbild): Der Stiefvater ist nun zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.Vergrößern des BildesMordprozess um den Tod der sechsjährigen Leonie (Archivbild): Der Stiefvater ist nun zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. (Quelle: dpa-bilder)
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Der Stiefvater der getöteten Leonie muss wegen Mordes durch Unterlassen lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Neubrandenburg sprach den 28-Jährigen in mehreren Anklagepunkten schuldig.

Knapp ein Jahr nach dem Tod der sechsjährigen Leonie ist ihr Stiefvater zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Neubrandenburg sprach den 28-Jährigen am Donnerstag des Mordes durch Unterlassen, der Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig. Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der Familie in Torgelow in Vorpommern gefunden worden.

Mit dem Urteil folgte die Schwurgerichtskammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine lebenslange Haftstrafe verlangt und ihre Forderung vor allem auf Angaben von Leonies Mutter gestützt. Diese hatte vor Gericht von einer "Spirale der Gewalt" durch den Lebensgefährten gesprochen. Sie habe früher Hilfe holen wollen, sei daran aber gehindert worden.

Angeklagter: Leonie soll Treppe hinuntergestürzt sein

Der Stiefvater hatte vor Gericht lediglich eine schriftliche Erklärung verlesen lassen, in der er einen Treppensturz des Mädchens als Ursache für die tödlichen Verletzungen angab. Dem folgte das Gericht nicht. Eine Rechtsmedizinerin hatte festgestellt, dass die schwere Kopfverletzung mit der Hirnblutung nicht mit einem Treppensturz erklärbar sei. Leonie musste schon längere Zeit misshandelt worden sein.

Die Verteidigung hatte bis zuletzt darauf bestanden, dass es wirklich einen Treppensturz des Mädchens gegeben und dieser den Tod verursacht habe. Wer dem Mädchen die Verletzungen zugefügt habe, sei nicht nachweisbar. Die Aussagen der Mutter hielten die Anwälte für unglaubwürdig. Einen konkreten Strafantrag hatte Verteidiger Bernd Raitor aber nicht gestellt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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