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Österreich: Bundesheer beruft Patienten im Wachkoma ein


Wehrpflicht trotz Koma
Österreichisches Bundesheer beruft Wachkomapatienten ein

Von t-online
13.07.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein Soldat des österreichischen Bundesheeres läuft uniformiert durch eine Fußgängerzone.Vergrößern des BildesDas österreichische Bundesheer hat einen Wachkomapatienten einberufen. (Quelle: photosteinmaurer/imago-images-bilder)
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Ein 19-Jähriger aus dem österreichischen Bundesland Kärnten liegt seit sechs Jahren im Koma. Das Bundesheer wollte ihn trotzdem einberufen.

Das österreichische Bundesheer hat einem Bericht des ORF zufolge einen Einberufungsbescheid an einen Wachkomapatienten geschickt. In Österreich gilt eine Wehrpflicht. Die Mutter des 19-Jährigen schilderte dem Fernsehsender, sie habe kürzlich die Einberufung zur Musterung für ihren 19-jährigen Sohn bekommen. Ihr Sohn liegt seit sechs Jahren im Wachkoma.

Sie habe umgehend alle ärztlichen Befunde und Atteste zum Bundesheer geschickt und sogar mit dem zuständigen Kommandanten telefoniert, berichtet die Mutter dem ORF. Die Reaktion des Bundesheeres folgte prompt: Eine weitere Einberufung. Begründung: Nino sei unentschuldigt nicht zur Musterung erschienen.

Die Wehrpflicht ist in Deutschland schon seit 2011 ausgesetzt. In Österreich ist das anders: Dort erhalten junge Männer bis heute ihre Einberufungsbescheide und müssen zur Musterung. Das Bundesheer, wie die Armee in der Alpenrepublik heißt, macht dabei in zumindest einem Fall nicht einmal vor Schwerstkranken halt.

Bundesheer droht Wachkoma-Patienten mit Militär-Polizei

Sogar mit der Militärpolizei habe man ihr gedroht, berichtet die Mutter. Am Montag habe dann die Polizei angerufen und ihr mitgeteilt, dass ein Haftbefehl gegen ihren Sohn vorliege.

Dem ORF sagte ein Sprecher des Militärkommandos Kärnten, es handele sich hier um einen "bedauerlichen Vorfall". Die eingereichten Unterlagen, die Frau an die zuständige Stelle geschickt hatte, seien nicht dort aufgetaucht. Sollten diese Unterlagen auftauchen, werde die Familie nicht weiter behelligt und der Fall abgeschlossen.

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