Urteil in Frankreich gefallen Enkelin zündet ihren Opa an – aus einem "Akt der Liebe"

Ein Senior ist bettlägerig, will angeblich sterben. Seine Enkelin fasst einen Entschluss – der für den Mann fatale Folgen hat.
In Frankreich hat eine Frau ihren kranken Großvater verbrannt – aus angeblicher Liebe. Ein Gericht hat sie jetzt zu fünf Jahren Haft verurteilt. Vier Jahre hat die 33-Jährige bereits abgesessen, das letzte verbleibende Jahr darf sie mit einer elektronischen Fußfessel zu Hause verbringen. Das berichten die Zeitung "Le Progrès" und der Sender BFMTV.
Die Tat liegt bereits vier Jahre zurück: Im Jahr 2020 übergoss die heute 33-Jährige das Bett ihres Großvaters mit Benzin und zündete es an. Der schwer kranke Mann verbrannte bei lebendigem Leib. Nach Angaben der Frau wollte er sterben, er habe "nicht mehr aufwachen" wollen und lag meist in Embryohaltung im Bett.
Tat laut Gericht "äußert schwerwiegend"
Die Angeklagte sprach von Sterbehilfe und nannte ihre Tat einen "Akt der Liebe". Sie war bis zu ihrem sechsten Lebensjahr bei dem Großvater aufgewachsen. Doch das Gericht in Bourg-en-Bresse sah das anders.
Die Richter bezeichneten die Tat als "äußerst schwerwiegend". Von einer überlegten Handlung mit dem Ziel der Sterbehilfe könne keine Rede sein. Zugleich berücksichtigte das Gericht ein Gutachten, dem zufolge die Frau zur Tatzeit nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei.
In einem ersten Prozess war die Frau zu fünf Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt und erneut eine Strafe von 15 Jahren gefordert. Sie blieb auch in der Berufungsverhandlung bei ihrer Einschätzung: "Wenn man liebt, wenn man wirklich liebt, setzt man jemanden nicht in Brand", zitierte sie die Zeitung "Le Progrès".
- Material der Nachrichtenagentur dpa
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