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Nach Mordurteil: Berliner Ku'damm-Raser scheitert mit Verfassungsbeschwerde


Mit Verfassungsbeschwerde gescheitert
Berliner Ku'damm-Raser wegen Mordes verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 16.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Der Wagen des Unfallopfers im Deutschen Technikmuseum (Archivbild): In der Sonderausstellung geht es um illegale Autorennen.Vergrößern des BildesDer Wagen des Unfallopfers im Deutschen Technikmuseum (Archivbild): In der Sonderausstellung geht es um illegale Autorennen. (Quelle: Stefan Zeitz/imago-images-bilder)
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2016 verursachte ein Raser auf dem Berliner Ku'damm einen tödlichen Unfall – dafür wurde er wegen Mordes verurteilt und scheiterte nun mit seiner Beschwerde in Karlsruhe.

Fast sieben Jahre nach einem tödlichen Raserunfall auf dem Berliner Ku'damm ist der wegen Mordes verurteilte Fahrer mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Die angegriffenen Entscheidungen verletzten den Kläger nicht in seinen verfassungsmäßig garantierten Rechten, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag mit. (Az. 2 BvR 1404/20)

Der Mann hatte sich mit einem anderen Fahrer am 1. Februar 2016 kurz nach Mitternacht mitten in Berlin auf dem Kurfürstendamm spontan ein illegales Rennen geliefert. Auf einer Kreuzung rammte er mit 160 bis 170 Kilometern pro Stunde ein Auto, das aus einer Seitenstraße kam. Dessen 69 Jahre alter Fahrer starb noch am Unfallort.

Der Fall hat auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil das Berliner Landgericht zunächst beide Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt hatte. Das hatte es bis dahin noch nie gegeben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses Urteil aufgehoben. Der zweite Berliner Prozess endete 2019 wieder mit zweimal lebenslänglich wegen Mordes. 2020 hatte der BGH dann dieses Urteil für den ersten Mann bestätigt. Der zweite Ku'damm-Raser ist inzwischen rechtskräftig wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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