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Corona: Berlin kontrolliert die Homeoffice-Regel verstärkt


Auf Beschwerden angewiesen
Berlin kontrolliert die Homeoffice-Regel verstärkt

Von t-online
05.02.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Vater arbeitet am Küchentisch während seine Tochter spielt (Symbolbild): Nun wird die Pflicht zum Homeoffice kontrolliert.Vergrößern des BildesEin Vater arbeitet am Küchentisch während seine Tochter spielt (Symbolbild): Nun wird die Pflicht zum Homeoffice kontrolliert. (Quelle: Jochen Eckel/imago-images-bilder)
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Bis Mitte März gilt die neue Homeoffice-Regel. Ob sie auch eingehalten wird, überprüft die Arbeitsschutzbehörde. Die ist aber auf Hinweise angewiesen.

Seit Ende Januar ist die "Homeoffice-Pflicht" in Kraft. Arbeitgeber sollen dafür sorgen, dass Mitarbeiter von zu Hause arbeiten können, wenn "keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen." Mit der Verordnung des Bundesarbeitsministeriums soll die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus reduziert werden, denn auch die öffentlichen Verkehrsmittel werden so weniger frequentiert. Die Regel soll zunächst bis Mitte März gelten.

Doch wird die Verordnung auch eingehalten? Laut einer Umfrage des "Tagesspiegels" hat das Berliner Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (Lagetsi) bisher rund 75 Betriebe in Berlin kontrolliert. Das ist laut dem Bericht im Vergleich zu anderen Bundesländern viel. Kontrollen sind demnach wegen begrenztem Personal nur stichpunktartig möglich.

Die Berliner Behörde hat ein eigenes E-Mailpostfach für Beschwerden um die Homeoffice-Regel (home-office-fragen@lagetsi.berlin.de) eingerichtet. Laut dem Artikel vom Mittwoch gingen dort bislang 34 anonyme Beschwerden ein. Es wird aber auch ohne Aufforderung geprüft.

Arbeitgeber meist "sehr motiviert"

Mitarbeiter der Behörde besichtigen dann den Betrieb und prüfen, ob die Möglichkeiten zum Homeoffice genutzt werden. Aber auch die verschärften Arbeitsschutzvorschriften wegen des Coronavirus werden kontrolliert: Wird die Maskenpflicht eingehalten? Ist der Mindestabstand gewahrt oder gibt es Trennwände?

Gibt es Verstöße, wird dem Arbeitgeber üblicherweise die Möglichkeit zu einer Stellungnahme und Behebung der Mängel gegeben, heißt es. Die Arbeitsschutzbehörde kann Bußgelder verhängen und Betriebsstättenschließungen anordnen, das sei aber die absolute Ausnahme.

In der Regel seien die Arbeitgeber "sehr motiviert", die Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen, wird der Sprecher der Berliner Lagetsi zitiert. Es gebe aber auch Vorbehalte wie das "Misstrauen, ob daheim auch so effizient gearbeitet wird".

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