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Berlin: 13-Jähriger im Monbijoupark erstochen – Angeklagter beteuert Notwehr-Version


Tod am Monbijoupark
13-Jähriger erstochen – Angeklagter will aus Notwehr gehandelt haben

Von dpa
Aktualisiert am 12.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine Rose und eine Kerze wurden in der Unterführung zum Monbijoupark im Bezirk Mitte abgelegt (Archivbild): Ein 13-jähriger Junge war hier in der Nacht bei dem Streit tödlich verletzt worden. Nun hat der Prozess gegen einen 41-Jährigen begonnen.Vergrößern des BildesEine Rose und eine Kerze wurden in der Unterführung zum Monbijoupark im Bezirk Mitte abgelegt (Archivbild): Ein 13-jähriger Junge war hier in der Nacht bei dem Streit tödlich verletzt worden. Nun hat der Prozess gegen einen 41-Jährigen begonnen. (Quelle: Zinken/dpa-bilder)
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Ein Streit zwischen einem

Die Eltern trugen weiße T-Shirts mit einem Foto ihres Kindes und saßen als Nebenkläger mit im Gerichtssaal: Nach dem gewaltsamen Tod eines 13 Jahre alten Jungen im Monbijoupark in Berlin-Mitte hat am Landgericht der Prozess gegen einen 41-Jährigen begonnen.

Der Mann wies eine Tötungsabsicht zurück. Er habe ein Messer gezogen, weil er einen Angriff mehrerer Jugendlicher befürchtet habe, erklärte der 41-Jährige zu Prozessbeginn am Montag. Er müsse den Jungen "in einer Bewegung im Reflex" getroffen haben. Es sei kein "bewusster gesetzter Stich" gewesen.

Eine Notwehr-Version schilderte der Angeklagte in einer von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung. Er habe sich bedroht gefühlt, hieß es darin. Vier aufgebrachte junge Leute hätten vor ihm gestanden. "Ich wollte abwehren, aber keine tödliche Verletzung." Was geschehen sei, tue ihm "wahnsinnig leid". Die Anklage lautet auf Totschlag und gefährliche Körperverletzung.

Der 41-Jährige mit türkischer Staatsbürgerschaft und der Junge waren sich Ende Oktober 2020 in einem Tunnel unter der S-Bahn am Monbijoupark zufällig begegnet. Weil der 13-Jährige auf ein Handy geschaut habe und unachtsam gewesen sei, habe er die Begleiterin des 41-Jährigen beinahe angerempelt, heißt es in der Anklage. Die Frau habe ausweichen müssen. "Darüber erregte sich der Angeklagte." Nachdem einige Begleiter des 13-Jährigen hinzugetreten seien, habe der Mann ein Messer gezogen.

13-Jähriger starb noch am Tatort

Der etwa zehn Zentimeter tiefe Stich durchdrang das Herz des 13-Jährigen, so die Anklage. Anschließend habe ein damals 22-jähriger Begleiter des Jungen den 41-Jährigen aufhalten und zur Rede stellen wollen. "Er wickelte sich zum Schutz seinen Kapuzenpullover um den Arm." Der Angeklagte habe den jungen Mann in einer Rangelei im linken Brustbereich schwer verletzt und sei dann geflohen.

Der Angeklagte erklärte über seine Verteidigerin weiter, er sei "keiner, der wegen einer Nichtigkeit zusticht". Zunächst habe er den ihm fremden Jugendlichen angesprochen, weil er sich über dessen Verhalten geärgert habe. Obwohl er eine Frau beinahe angerempelt hätte, habe sich der Junge nicht entschuldigt. "Ich fand das respektlos", so der Angeklagte.

Angeklagter ist vorbestraft

Der 41-jährige gelernte Fleischer war nach eigenen Angaben mit einer Frau unterwegs, die er im Internet kennengelernt habe. Seine Stimmung sei gut gewesen – "Partyatmosphäre, schönes Wetter". Er sei eigentlich ganz auf sein Date konzentriert gewesen. Nicht aggressiv, sondern eher "oberlehrerhaft" habe er den Jungen angesprochen. Dessen Tonlage aber sei sofort aggressiv gewesen.

Ein anderer Jugendlicher habe dann in seine Richtung geschlagen, so der 41-Jährige. Er habe gedacht, die Angreifer würden sich beim Anblick eines Messers zurückziehen. Plötzlich habe er eine Bewegung von der rechten Seite wahrgenommen und in Panik mit dem Messer eine "Bewegung im Reflex" ausgeführt.

Der Mann, der wegen Körperverletzung vorbestraft ist, hatte sich knapp zwei Tage nach dem Geschehen selbst gestellt und in Begleitung eines Anwalts bei der Mordkommission gemeldet. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Der Prozess wird am 15. April fortgesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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