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Clanchef-Prozess in Berlin: Ex-Büroangestellte von Bushido sagt als Zeugin aus


Prozess gegen Clanchef
Bushidos Ex-Büroangestellte sagt als Zeugin aus

Von dpa
Aktualisiert am 21.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Nebenkläger Ferchichi, bekannt unter dem Künstlernamen Bushido: Eine ehemaliger Angestellte des Rappers war im Prozess als Zeugin geladen.Vergrößern des BildesNebenkläger Ferchichi, bekannt unter dem Künstlernamen Bushido: Eine ehemaliger Angestellte des Rappers war im Prozess als Zeugin geladen. (Quelle: Paul Zinken/Archivbild/dpa-bilder)
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In Berlin ist der Prozess gegen Clanchef Arafat Abou-Chaker fortgesetzt worden. Eine ehemalige Büroangestellte von Bushido sagte als Zeugin aus. Rapper und Clanchef hätten ein freundschaftliches Verhältnis gehabt.

Im Prozess gegen den Berliner Clanchef Arafat Abou-Chaker um mutmaßliche Straftaten zum Nachteil von Rapper Bushido ist eine frühere Büroangestellte des Musikers als Zeugin befragt worden. Die 32-Jährige erklärte am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht, die beiden damaligen Geschäftspartner hätten aus ihrer Sicht auch ein freundschaftliches Verhältnis gehabt.

Näheres über Vorkommnisse, die sich laut Anklage Anfang Januar 2018 in einem Büro abgespielt und gegen Bushido gerichtet haben sollen, wisse sie nicht. "Um den Termin herum war alles normal, keiner verhielt sich anders", so die Zeugin. Sie sei derzeit bei Arafat Abou-Chaker angestellt.

Bushido "fliegt in den Urlaub"

Der 42-jährige Rapper, bürgerlich Anis Ferchichi, saß am inzwischen 31. Verhandlungstag erstmals nicht mit im Saal. Seine Aussage hatte sich über fast acht Monate bis zum 30. Tag hingezogen. Bushido, Zeuge und Nebenkläger in dem Prozess, wurde stets von Personenschützern in den Gerichtssaal begleitet. Bushido gehe es gut, sagte sein Anwalt am Rande. "Er fliegt heute in den Urlaub."

Laut Anklage soll es zu Straftaten zu seinem Nachteil gekommen sein, nachdem der Rapper im September 2017 die Beziehungen zu seinem langjährigen Geschäftspartner aufgelöst habe. Arafat Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido unberechtigt eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert. Bushido sei bedroht, beschimpft, im Januar 2018 in einem Büro eingesperrt und mit Wasserflasche und Stuhl attackiert worden.

Zeugin: Abgeschlossene Bürotür war "normal"

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 45-jährigen Hauptangeklagten Arafat Abou-Chaker Beleidigung, Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung und gefährliche Körperverletzung vor. Mitangeklagt sind drei seiner Brüder. Die vier Männer haben bislang zu den Vorwürfen geschwiegen.

Die Zeugin erklärte weiter, es sei "normal" gewesen, dass die Bürotür abgeschlossen wurde. "Weil viele Leute einfach so vorbeikamen." Sie habe Bushido Anfang 2018 letztmalig gesehen. Er habe ihr schriftlich eine Kündigung zugestellt. Die Befragung der Zeugin soll am 26. April fortgesetzt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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