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Corona-Lockerungen: Berlin erlaubt im Freien Treffen mit 100 Personen


Neue Corona-Verordnung
Berlin lockert Kontaktbeschränkungen deutlich

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 22.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Menschen genießen die Abendsonne in einem Park (Symbolbild): Draußen können sich wieder deutlich mehr Personen treffen.Vergrößern des BildesMenschen genießen die Abendsonne in einem Park (Symbolbild): Draußen können sich wieder deutlich mehr Personen treffen. (Quelle: Emmanuele Contini/imago-images-bilder)
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Unter freiem Himmel können sich in Berlin künftig wieder deutlich mehr Menschen treffen. Wegen niedriger Inzidenz passt der Senat die Corona-Verordnung an.

Bei privaten Treffen im Freien sind in Berlin ab dem 3. Juli wieder bis zu 100 Personen erlaubt. Darauf hat sich der Senat bei seiner Sitzung am Dienstag verständigt. Die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen, nach denen sich höchstens zehn Personen aus maximal fünf Haushalten plus Kinder bis 14 Jahre treffen durften, werden für den Aufenthalt draußen aufgehoben – in Innenräumen bleiben sie jedoch bestehen. Die Infektionsschutzverordnung soll entsprechend geändert werden.

Hintergrund der Entscheidung ist die Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens in Berlin. In den vergangenen sieben Tagen wurden nach den aktuellen Daten des Robert Koch-Instituts nur noch 7,1 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner gemeldet. Vor einer Woche hatte die Sieben-Tage-Inzidenz noch bei 13,6 gelegen.

Mehr Teilnehmende bei Open-Air-Veranstaltungen erlaubt

Auch in anderen Bereichen werden die Corona-Maßnahmen weiter gelockert. So einigte sich der Senat darauf, dass bei Veranstaltungen im Freien künftig bis zu 2.000 Teilnehmende erlaubt sind. An Veranstaltungen in Innenräumen dürfen bis zu 500 Menschen teilnehmen. Zudem gilt eine Testpflicht für Open-Air-Veranstaltungen oder Sportwettkämpfe im Freien nur noch, wenn mehr als 500 Personen teilnehmen.

Die Pflicht zum Führen einer Anwesenheitsdokumentation werde im Einzelhandel und in Verkaufsstellen sowie in Museen, Galerien, Gedenkstätten, Bibliotheken und Archiven vollständig aufgehoben, hieß es. Berliner Hochschulen dürfen zudem wieder generell für den Publikumsverkehr öffnen.

In Sporthallen, Fitness- und Tanzstudios muss außer beim Sporttreiben nur noch eine medizinische Maske getragen werden. Das gelte auch "für den Besuch von Volkshochschulen sowie weiteren Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung, Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen, Gartenarbeitsschulen sowie freien Einrichtungen im Sinne des Schulgesetzes und ähnlichen Bildungseinrichtungen." In Geschäften und dem öffentlichen Nahverkehr bleibt die FFP2-Maskenpflicht zunächst bestehen.

Verwendete Quellen
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