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Grüne Landesliste im Saarland endgültig abgelehnt


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Grüne Landesliste im Saarland endgültig abgelehnt

Von dpa
05.08.2021Lesedauer: 3 Min.
Das Logo des Landesverbandes Saarland Bündnis 90/Die GrünenVergrößern des BildesDas Logo des Landesverbandes Saarland Bündnis 90/Die Grünen ist auf einem Transparent auf der der Bühne des Landesparteitages zu sehen. (Quelle: Oliver Dietze/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Bei der Bundestagswahl wird es im Saarland keine Zweitstimmen für die Grünen geben: Sie dürfen dort nicht mit einer Landesliste antreten. Dies hat der Bundeswahlausschuss am Donnerstag in Berlin entschieden. Er wies eine Beschwerde der Grünen gegen die Nichtzulassung der Landesliste durch den Landeswahlausschuss des Saarlandes als unbegründet zurück.

Kurz darauf teilte der Landeswahlausschuss in Saarbrücken mit, in den vier Bundestagswahlkreisen des Landes seien "endgültig" nur Erststimmen für Direktkandidaten der Grünen möglich.

Der Beschluss bedeutet, dass das bundesweite Zweitstimmenergebnis der Grünen geschmälert wird - und dass die Saar-Grünen ihr einziges Bundestagsmandat verlieren. "Es ist insbesondere für die Menschen bitter, die im Saarland mit der Zweitstimme gern eine grüne Landesliste gewählt hätten", bedauerte Bundesgeschäftsführer Michael Kellner. Bei der Bundestagswahl 2017 hatten die Grünen an der Saar 35 117 Zweitstimmen bekommen.

Die saarländischen Grünen bedauerten die Entscheidung. "Ich bin enttäuscht über das Ergebnis. Auf jeden Fall", sagte Grünen-Politikerin Lisa Becker, die als Vertrauensperson der Partei fungiert, nach der Sitzung des Bundeswahlausschusses. "Im Moment können wir nichts mehr ausrichten. Da ist es jetzt einfach so wie es ist." Juristisch könne sie den Beschluss aber "nicht ganz nachvollziehen".

Hintergrund ist ein schwerer Streit in der Landespartei um die Listenaufstellung. Beim ersten Versuch war am 20. Juni der aus Saarlouis stammende Ex-Landesparteichef Hubert Ulrich auf Platz 1 und damit zum Spitzenkandidaten gewählt worden. Ein Schiedsgericht erklärte die Wahl dieser Liste aber für ungültig, weil auch nicht stimmberechtigte Parteimitglieder mitgewählt hatten. Zudem sah es einen Verstoß gegen das Frauenstatut der Partei.

Ulrich ist Sprecher des Ortsverbands Saarlouis. Vor dem zweiten Anlauf zur Listenaufstellung am 17. Juli schloss dann das Bundesschiedsgericht die 49 Delegierten aus dem Ortsverband Saarlouis aus. Begründet wurde dies mit Unregelmäßigkeiten bei der Wahl der Delegierten in dem Ortsverband. Diese 49 Delegierten machten rund ein Drittel aller Delegierten aus.

Bundeswahlleiter Georg Thiel erklärte: "Der Ausschluss von Delegierten, nämlich der Delegierten eines gesamten Ortsverbandes von der Teilnahme an der Aufstellung der Landesliste in einer Vertreterversammlung stellt einen Verstoß gegen den Kernbestand von Verfahrensgrundsätzen dar, ohne die ein Wahlvorschlag nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts schlechterdings nicht Grundlage einer demokratischen Wahl sein kann."

Der Bundeswahlausschuss folgte damit dem Landeswahlausschuss, der diesen Ausschluss als schweren Fehler und Verstoß gegen das Demokratieprinzip gewertet hatte. Thiel sagte, die Grünen hätten "sehen müssen, in welches Problem wir hier hineinkommen". Sie hätten dagegen rechtzeitig Vorkehrungen treffen müssen.

Kellner sagte, es habe im saarländischen Landesverband in den vergangenen Wochen Bestrebungen gegeben, "in einer verfahrenen Situation einen Neuanfang zu wagen". Dieser Neuanfang werde nun einen noch längeren Atem brauchen.

Die Grüne Jugend Saar forderte Ulrich in einer Erklärung zum Rücktritt auf. Er sei gemeinsam mit einer anderen Grünen-Politikerin dafür verantwortlich, dass die Saar-Grünen ihr einziges Bundestagsmandat verlören. Ulrich habe in einem "Wahn des Egoismus" gehandelt und damit die Probleme bei der Listenaufstellung verschuldet.

Im Bundeswahlausschuss stimmten am Donnerstag sechs Mitglieder für die Ablehnung der Beschwerde, zwei stimmten dagegen und zwei enthielten sich. Becker sagte, möglich wäre nach der Bundestagswahl ein Wahlprüfungsverfahren beim Bundestag zu beantragen. Wenn dieses dann "nicht zu unseren Gunsten" ausgehe, könnten die Grünen eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Ob die Grünen diese Schritte gehen würden - das sei noch offen.

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