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Corona-Inzidenz leicht angestiegen: neue Schutzverordnung


Berlin
Corona-Inzidenz leicht angestiegen: neue Schutzverordnung

Von dpa
25.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Corona-TestVergrößern des BildesEin medizinischer Mitarbeiter entnimmt einer Frau für einen Corona-Test einen Abstrich. (Quelle: Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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In Sachsen verspricht eine neue Corona-Schutzverordnung ein leichteres Leben in der Corona-Pandemie. Mit der seit diesem Donnerstag bis 22. September geltenden Verordnung ist ein Lockdown nicht mehr verbunden. Laut Kabinettsbeschluss gibt es nur noch zwei relevante Stufen bei der Sieben-Tage-Inzidenz. Das sind 10 beziehungsweise 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche. "Die wichtigste Botschaft ist, dass alle Geschäfte, Einrichtungen, Veranstaltungen inzidenzunabhängig geöffnet bleiben sollen", hatte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) betont. Das gelte auch für Schulen und Kitas.

Dafür soll die Belegung der Betten mit Covid-19-Patienten in Krankenhäusern eine größere Rolle spielen. Je nach Belegungsrate gibt es eine Warnstufe und eine Überlastungsstufe. In mehr Bereichen als bisher gilt die 3G-Regel: geimpft, genesen oder getestet.

MASKENPFLICHT: Bei einer Inzidenz unter 10 entfällt die Pflicht dazu - außer in Bus und Bahn, bei körpernahen Dienstleistungen, in Geschäften und auf Märkten ohne den nötigen Mindestabstand. Unter freiem Himmel in der Öffentlichkeit sollte weiter Maske getragen werden, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.

VERANSTALTUNGEN: Großveranstaltungen sind bei Kontakterfassung, Negativtest, Impf- oder Genesenennachweis und genehmigtem Hygienekonzept erlaubt. Abseits des Platzes muss eine Maske getragen werden. Bei Überschreiten des Inzidenzwertes von 35 an fünf aufeinander folgenden Tagen sind Kontakterfassung und 3G-Nachweise Pflicht. Großveranstaltungen in Innenräumen sind mit bis zu 5000 Gästen und einer Auslastung der Höchstkapazität von maximal 50 Prozent möglich. Bei alleinigem Zugang für geimpfte, genesene oder PCR-getestete Personen entfällt diese Grenze und auch unter freiem Himmel gibt es unter Beachtung der 3G-Regelung keine Beschränkung.

SCHULEN UND KITAS: Es ist Präsenzunterricht vorgesehen, unabhängig von der Inzidenz. Eine landesweite Schulschließung ist nicht geplant. Tests für Geimpfte und Genesene entfallen. Alle anderen müssen sich einmal die Woche testen, wenn die Inzidenz unter 10 liegt. Liegt die 7-Tage-Inzidenz darüber, finden die Tests wieder zweimal die Woche statt. Die Maskenpflicht setzt ab einer Inzidenz von 35 ein, nur nicht in Förderschulen. Bei lokalen Ausbrüchen können zeitlich begrenzter Wechselunterricht oder temporäre Schulschließung angeordnet werden.

BETTENBELEGUNG IM KRANKENHAUS: Diese spielt nun bei der Bewertung des Infektionsgeschehens eine weit größere Rolle als bisher. Die sogenannte Vorwarnstufe liegt bei 650 belegten Krankenhausbetten auf Normal- oder 180 auf Intensivstationen mit Covid-19-Patienten im Freistaat. Bei 1300 beziehungsweise 420 ist die Überlastungsstufe erreicht und es greifen jeweils zusätzliche Kontaktbeschränkungen. Dann gibt es auch landesweite Einschränkungen des Unterrichtes und in Kitas. Grundschulen und Förderschulen wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen/Klassen - und andere Schüler haben Wechselunterricht.

AKTUELLES INFEKTIONSGESCHEHEN: In Sachsen lag die Sieben-Tage-Inzidenz nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Donnerstagmorgen bei 17,9 - nach 16,2 am Mittwoch. Alle Landkreise und kreisfreien Städte liegen unter dem Wert von 35, die Landkreise Görlitz und Bautzen sogar noch unter 10.

AUSLASTUNG DER KRANKENHÄUSER: Laut Sozialministerium werden landesweit aktuell 475 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern behandelt, 130 intensivmedizinisch.

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