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Neue Corona-Verordnung: Diese Regeln gelten


Dresden
Neue Corona-Verordnung: Diese Regeln gelten

Von dpa
04.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD)Vergrößern des BildesSachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) spricht bei einer Pressekonferenz. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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In Sachsen gelten ab diesem Freitag gelockerte Corona-Regeln. Eine Überlastung der Krankenhäuser sei in den kommenden zwei Wochen nicht zu erwarten, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag bei der Vorstellung der neuen Verordnung. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Kontaktbeschränkungen

Personenobergrenzen entfallen, solange bei einem Treffen alle geimpft oder genesen sind. Ist mindestens eine ungeimpfte oder nicht genesene Person dabei, sind Treffen auf den eigenen Hausstand und zwei weitere Personen begrenzt. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren.

Künftig gilt 3G - neben Geimpften und Genesenen dürfen auch Menschen mit einem tagesaktuellen Test in Gaststätten. Bars, die keine "Unterhaltungskomponente" wie eine Tanzfläche haben, werden mit Restaurants gleichgestellt.

Messen

Kongresse und Messen dürfen mit 3G stattfinden.

Großveranstaltungen

Bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen können Veranstalter zwischen 2G und 3G wählen. Bei 2G dürfen im Innenbereich maximal 6000 Menschen bei einer Auslastung von 60 Prozent zusammenkommen. Im Außenbereich sind 25.000 Menschen bei einer Auslastung von 75 Prozent erlaubt. Entscheidet sich ein Organisator für 3G, darf er seine Einrichtung zu 50 Prozent auslasten. Generell muss am Platz keine Maske getragen werden.

Clubs

Nach monatelanger Schließung dürfen die Clubs wieder unter Beachtung der 2Gplus-Regel öffnen. Geimpfte und Genesene müssen also zusätzlich einen tagesaktuellen Test oder eine Booster-Impfung nachweisen. Maskenpflicht, Mindestabstand und Kapazitätsbegrenzungen entfallen.

Gültigkeit

Die Corona-Verordnung soll bis zum 19. März gelten. Was danach komme, sei noch unklar, weil die Bundesregierung sich noch nicht zu einer Verlängerung des Infektionsschutzgesetzes geäußert habe, sagte Köpping.

Vorbehalt

Die Landesregierung behält sich die Möglichkeit vor, bei Überschreiten der Belastungsgrenze in den Krankenhäusern wieder strengere Maßnahmen einzuführen. Momentan ist Sachsen davon aber noch weit entfernt.

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