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3G in Düsseldorf. Diese Corona-Regeln gelten ab Freitag


3G und Maskenpflicht
Diese Corona-Regeln gelten ab Freitag in Düsseldorf

Von t-online, EP

19.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Menschen gehen an den Kasematten spazieren (Archivbild): Ab einem Wert von 35 soll die Inzidenz nicht mehr ausschlaggebend für die Corona-Regeln sein.Vergrößern des BildesMenschen gehen an den Kasematten spazieren (Archivbild): Ab einem Wert von 35 soll die Inzidenz nicht mehr ausschlaggebend für die Corona-Regeln sein. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)
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Laut einer neuen Allgemeinverfügung der Landesregierung sollen die Inzidenzstufen in Düsseldorf keine Rolle mehr spielen. Stattdessen gelten neue Regeln – diese sind deutlich vereinfacht.

Ab Freitag gelten in Düsseldorf neue Corona-Regeln. Das geht aus einer Allgemeinverfügung des Landes Nordrhein-Westfalen hervor. Dabei soll die Inzidenz nicht mehr als Maßstab für strengere Maßnahmen genutzt werden. Ab einer Inzidenz von 35 greifen die 3G-Regeln.

Was sind die Neuerungen des 3G-Prinzipes?

Ab einer Inzidenz von 35 müssen alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind einen negativen Antigen-Schnelltest oder ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen. Beide dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Davon betroffen sind Sport in Innenräumen, Innengastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Beherbergung, Großveranstaltungen im Freien und Veranstaltungen in Innenräumen. Bei Letzteren ist außerdem ein Hygienekonzept notwendig.

In Bereichen mit besonders hohem Infektionsrisiko sind Antigen-Schnelltests nicht ausreichend. In Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz muss ein Ergebnis des PCR-Testes vorliegen.

Außerdem hat die Landesregierung einige Bereiche bestimmt, in denen die 3G-Regelung generell gültig ist, nicht erst bei einer Inzidenz von 35. Dazu gehören: Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationäre Einrichtungen der Sozialhilfe.

Maskenpflicht besteht weiterhin

Unabhängig von der Inzidenz gilt in öffentlichen Räumen weiterhin die Pflicht zu Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Die sonstigen Verhaltensregeln für Privatpersonen werden weiterhin empfohlen. In Betrieben gelten Lüftungs- und Reinigungsvorgaben.

Wie geht es weiter?

Da die Verordnung keine Schließungen von Einrichtungen mehr vorsieht, müssen Indikatoren des Infektionsgeschehens nicht mehr konkret festgelegt werden. Zukünftig sollen neben den Neuinfektionen Parameter wie Krankenhausaufnahmen, Intensivpatienten, Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung berücksichtigt werden. Anhand dieser Marken soll die Corona-Schutzverordnung alle vier Wochen überprüft werden.

Verwendete Quellen
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