55-Jähriger vor Gericht Mann soll Stieftochter 1.200-mal missbraucht haben
Er saß bereits wegen Kindesmissbrauchs im Gefängnis, nun steht ein 55-jähriger Mann aus Krefeld erneut vor Gericht. Er soll seine Stieftochter über Jahre hinweg missbraucht haben – bestreitet dies aber.
Ein 55-Jähriger muss sich wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter seit Donnerstag vor dem Landgericht Krefeld verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm über 1.200 Taten vor. Beim Prozessauftakt bestritt der einschlägig vorbestrafte Angeklagte die Vorwürfe.
Laut Anklage missbrauchte der Mann das Mädchen zwischen Juni 2004 und Oktober 2007 vielfach sexuell, als das Kind zwischen zwei und sechs Jahre alt war. Erst als das Jugendamt das Mädchen am 19. Oktober 2007 in Obhut nahm, soll dies die Tatserie beendet haben.
"Ich habe sie niemals angefasst", erklärte der Stiefvater am Donnerstag. Dazu hätte er gar keine Zeit gehabt. "17 Stunden habe ich am Tag gearbeitet", sagte er. Frühmorgens als Zeitungszusteller und danach bis 18:00 Uhr bei einem Reifenservice.
Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe
Die Staatsanwältin sagte, der Mann habe das Mädchen mehrfach zu Hause und einmal in einem Elektrofachmarkt missbraucht. "Stimmt alles nicht", entgegnete der Angeklagte.
Das mutmaßliche Opfer ist inzwischen 21 Jahre alt und hatte den Stiefvater im Mai 2019 wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs angezeigt. Auf die Frage der Richterin, wie er sich erklären könne, dass die junge Frau diese Vorwürfe erhebe, sagte er: "Die war nur sauer, weil die alle ins Heim mussten, nachdem ich eine Zehnjährige im Auto berührt hatte."
Angeklagter ist mehrfach vorbestraft
Der Krefelder war 2008 zu vier Jahren Haft verurteilt worden, weil er sich mehrfach an einer Freundin seiner leiblichen Tochter vergangen hatte. Insgesamt hat der Angeklagte auch wegen anderer Straftaten wie Drogendelikten bereits achteinhalb Jahre Haft verbüßt.
Die Mutter des Kindes und Ehefrau des Angeklagten sagte am Donnerstag als Zeugin aus, sie habe von all dem nichts mitbekommen. Die Verhandlung vor der Jugendschutzkammer ist nur zum Teil öffentlich. Bei der Anhörung des mutmaßlichen Missbrauchsopfers wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Prozess wird fortgesetzt.
- Nachrichtenagentur dpa