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Hessen | Wohnsitz online anmelden – in Frankfurt und Wiesbaden bald möglich


Hessen
Wohnsitz online anmelden: In diesen Städten bald möglich

Von dpa
Aktualisiert am 26.10.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0307797299Vergrößern des BildesGebäude am Westhafen in Frankfurt (Symbolbild): Auch die Stadt Frankfurt will die Wohnsitzanmeldung für Bürger vereinfachen. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Volker Rauch/imago-images-bilder)
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Eine Anmeldung des Wohnsitzes kann schon bald über das Online-Portal der Stadtverwaltung möglich sein. Diese Städte bieten den Service bald an.

Eine Nummer ziehen und dann ewig langes Warten auf dem Behördenflur – solche Szenen sollen in Hessen für einige Formalitäten bald der Vergangenheit angehören. Die Landeshauptstadt Wiesbaden sieht sich als Vorreiterin und bietet seit Donnerstag einen neuen Online-Service für das An- oder Ummelden des Wohnsitzes an. Damit könne diese Verpflichtung bequemer und effizienter erledigt werden, erläuterte Ordnungsdezernentin Maral Koohestanian (Volt). Wer in Deutschland umzieht, muss dies innerhalb von 14 Tagen beim Bürgerbüro melden.

Das Besondere an dem neuen Angebot sei, dass die Nutzer sich per Videoanruf identifizieren könnten. Dies sei bundesweit bislang einmalig, erläuterte Koohestanian.

Wird die Meldebestätigung schon bald per Post versandt?

Beim Online-Service für Um- und Anmeldungen muss zunächst der Vermieter den Einzug bestätigen, wie Koohestanian erläuterte. Anschließend identifiziert sich der Bürger bei einem Videoanruf in einem Call-Center mit einem amtlichen Ausweis. Erkannt würden rund 200 verschiedene Dokumente aus dem In- und Ausland. Nach erfolgreicher An- oder Ummeldung würden der neue Adressaufkleber für den Ausweis und die Meldebestätigung per Post versandt.

Auch andere hessische Kommunen arbeiten derzeit an der Digitalisierung ihres Meldewesens. Die Stadt Hanau ist nach eigenen Angaben zusammen mit Frankfurt, Kassel, Darmstadt, Offenbach, Gießen, Fulda und Rüsselsheim in Hessen Pilotkommune für die elektronische Wohnsitzanmeldung, die voraussichtlich in wenigen Wochen freigeschaltet werden könne. "Die Vorbereitungen sind im vollen Gange", sagte eine Sprecherin der Stadtverwaltung. Für einen voraussichtlich im November stattfindenden Testbetrieb sucht die Stadt noch freiwillige Teilnehmer.

"Ein Behördengang ist nicht mehr notwendig"

"Der komplette Anmeldevorgang kann rechtssicher und fristgerecht jederzeit und von jedem Ort erledigt werden. Ein Behördengang ist nicht mehr notwendig", erklärte die Sprecherin. Verschiedene Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung im Onlinedienst sollen dabei die Beratung im Vor-Ort-Termin ersetzen. Die Stadtverwaltung will die dank des elektronischen Anmeldeverfahrens frei werdenden Kapazitäten in anderen Bereichen nutzen, um den Bürgern zusätzliche und schnellere Termine anbieten zu können.

"Generell gilt: Die Meldebehörde möchte ihr Register auf einem korrekten und vollständigen Stand haben", betonte die Sprecherin. Sollten Unstimmigkeiten bekannt werden, werde die Behörde tätig und nehme Ermittlungen auf. Wer die Meldefristen trotz behördlicher Aufforderungen nicht einhalte, handele ordnungswidrig. Dann drohten Bußgelder von bis zu 1000 Euro.

Frankfurt will digitale Leistung einführen

Das Bürgeramt Frankfurt wird nach Angaben der Stadt im November die digitale Leistung "Wohnsitzanmeldung" einführen, wie ein Sprecher mitteilte. Der begleitete Praxistest mit Meldepflichtigen, die sich an- oder ummelden möchten, beginne in der ersten Novemberwoche, hieß es weiter. "Bestätigt dieser die erwartete Funktionstüchtigkeit, wird die Leistung in die Homepage der Stadt Frankfurt eingebunden", sagte der Sprecher.

Um Scheinmeldungen zu verhindern, müsse ebenso wie bei der persönlichen Anmeldung im Bürgeramt eine Wohnungsgeberbestätigung vorliegen, erläuterte das Frankfurter Bürgeramt. Die angegebenen Meldeanschrift könne auch über den Versand eines Codes überprüft werden, der von der meldepflichtigen Person eingegeben werden muss. Auch die Daten der letzten Meldebehörde werden demnach zur Prüfung abgerufen. "Bestehen dennoch Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, kann die Meldebehörde jederzeit das persönliche Erscheinen verlangen", erklärte der Sprecher.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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