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Peter Beuth fordert: Fußballfans sollen Gewalttäter auspfeifen


Nach Frankfurt-Stuttgart-Spiel
Beuth: Fußballfans sollen Gewalttäter auspfeifen

Von dpa-video, sfk

12.12.2023Lesedauer: 1 Min.
Beim Bundesliga-Fußballspiel zwischen Eintracht Frankfurt und dem VfB Stuttgart kam es zu schweren Ausschreitungen (Symbolfoto vom Spiel).Vergrößern des BildesBeim Bundesliga-Fußballspiel zwischen Eintracht Frankfurt und dem VfB Stuttgart kam es zu schweren Ausschreitungen (Symbolfoto vom Spiel). (Quelle: IMAGO/Hansjürgen Britsch/imago-video)
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Nach Ausschreitungen: Hessens Innenminister Peter Beuth fordert, dass bei Krawallen in Fußballstadien der Rest des Stadions aufsteht und die Gewalttäter auspfeift.

Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) dringt auf mehr Massenproteste seitens der Zuschauer von Bundesliga-Fußballspielen gegen gewalttätige Fans. Konkret wünsche er sich, dass bei Exzessen "der Rest des Stadions aufsteht" und die Gewalttäter "mal gellend auspfeift", so der Minister im Innenausschuss des Landtags in Wiesbaden.

Der Innenausschuss befasste sich dabei laut dpa vor allem mit den Krawallen am Rande des Bundesliga-Fußballspiels zwischen Eintracht Frankfurt und dem VfB Stuttgart (1:2) am 25. November mit mehr als 200 Verletzten. "Ich bin selbst leidenschaftlicher Fußballfan. Ich kann Emotionen vollkommen nachvollziehen. Aber sie dürfen den entsprechenden Rahmen nicht verlassen", so Peter Beuth.

57 Polizisten verletzt nach Frankfurt-Stuttgart-Spiel

Der Innenminister ärgere sich vor allem über die provozierenden Sprüche der Fans in Richtung der Polizisten sowie die "Bullengesänge". Zudem seien beim Frankfurt-Stuttgart-Spiel unter anderem Absperrgitter, Sanitätertechnik, Türen, ein Grill und Flaschen auf Polizeibeamte geworfen worden. Laut Beuth seien 57 Polizisten und 16 Ordner verletzt worden. Nach ersten Einschätzungen sollen sich zudem 300 bis 400 Personen an den Ausschreitungen beteiligt haben. Zudem seien bislang 19 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, unter anderem wegen Landfriedensbruch, Körperverletzung und Widerstandsdelikten.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Deutschen Presse-Agentur
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