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Frankfurt: Versuchter Mord nach illegalem Autorennen?


Beifahrer stirbt noch vor Ort
Versuchter Mord nach illegalem Autorennen?

Von dpa, mad

19.02.2024Lesedauer: 2 Min.
imago199613409Vergrößern des BildesBefahrene Straße in Frankfurt bei Nacht (Symbolfoto): Ein illegales Straßenrennen endet mit dem Tod des Beifahrers. (Quelle: via imago-images.de/imago-images-bilder)
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Mit Tempo 150 rast ein Autofahrer durch eine Frankfurter Wohngegend und verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug. Ein Mensch stirbt.

Wegen versuchten Mordes nach einem verbotenen Autorennen muss sich seit Montag ein 36-Jähriger vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Ihm wird auch noch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sowie Trunkenheit zur Last gelegt. Er soll im November 2019 mit bis zu 150 Stundenkilometern durch eine Straße in Frankfurt-Fechenheim gerast sein und dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben. Beim Aufprall auf ein geparktes Fahrzeug wurde sein Beifahrer so schwer verletzt, dass er noch im Auto starb.

Am ersten Verhandlungstag schob der Angeklagte den Unfall auf den vorausgegangenen Alkoholkonsum. Nach dem Zusammenstoß wurde bei ihm ein Blutalkoholwert von 2,1 Promille gemessen.

Illegales Autorennen in Frankfurt: Versuchter Mord?

Nach dem Eintreffen von Polizei und Rettungssanitätern verschwieg der Unfallfahrer den Beifahrer, sodass dieser erst später entdeckt wurde, heißt es in der Anklage. Die Staatsanwaltschaft geht von versuchtem Mord durch Unterlassen aus. Der Angeklagte habe nur deshalb nicht auf den Beifahrer hingewiesen, um die vorausgegangene Trunkenheitsfahrt verdecken zu können.

Vor Gericht sprach der Angeklagte von einem Unfall, der ihm sehr leidtue. Er habe nach dem Aufprall das Fahrzeug verlassen und sei davon ausgegangen, dass auch der Beifahrer ausgestiegen und davongelaufen sei. Deshalb habe er die Polizei nicht auf diesen hingewiesen. Bei dem Unfall wurde der Fahrer selbst nur leicht verletzt.

Gerichtsmediziner und Sachverständige sollen aussagen

Nach dem Vorfall wurde zunächst wegen fahrlässiger Tötung und Trunkenheit im Straßenverkehr gegen den Angeklagten ermittelt. Er blieb auf freiem Fuß. Erst einige Zeit später kam der Vorwurf des versuchten Mordes dazu.

In dem Prozess sollen auch Gerichtsmediziner und Sachverständige aussagen. Die Strafkammer hat vorerst drei weitere Verhandlungstage bis Anfang März terminiert.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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