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Frankfurt verschärft Corona-Regeln drastisch: Das gilt ab Mittwoch


Inzidenz über 100
Diese strengeren Corona-Regeln gelten ab Mittwoch in Frankfurt

Von t-online
Aktualisiert am 31.08.2021Lesedauer: 1 Min.
Die Uferpromenade und ein Biergarten am Mainufer (Symbolbild): Wegen der steigenden Corona-Zahlen in Frankfurt soll nun auch in der Außengastronomie die 3G-Regel gelten.Vergrößern des BildesDie Uferpromenade und ein Biergarten am Mainufer (Symbolbild): Wegen der steigenden Corona-Zahlen in Frankfurt soll nun auch in der Außengastronomie die 3G-Regel gelten. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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In der bevölkerungsreichsten Stadt Hessens hat die Corona-Inzidenz eine kritische Grenze überstiegen. Das bedeutet für die Frankfurter strengere Maßnahmen. Das sind die neuen Regelungen.

In Frankfurt am Main gelten ab Mittwoch strengere Corona-Regeln. Grund dafür ist der hohe Inzidenzwert, der drei Tage lang angehalten hat. Unter anderem werden die Regeln der Innengastronomie auch für die Außengastronomie gültig.

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Frankfurt hat die 100 geknackt: Sie liegt bei 112 (Stand: 30. August 2021). Die Stadt kündigt deshalb eine neue Allgemeinverfügung an – mit verschärften Regelungen. Sie soll demnach am Mittwoch (1. September) in Kraft treten. Gesundheitsdezernent Stefan Majer von der Partei Bündnis 90/Die Grünen hat im Gespräch mit der "Frankfurter Rundschau" bereits einige Regeln verkündet, die zum Mittwoch eingeführt werden sollen.

Ausweitung der 3G-Regelung und Maskenpflicht für bestimmte Beschäftigte

Demnach wird, wie bisher im Innenbereich, eine 3G-Regelung auch für die Außengastronomie eingeführt. Gäste bekommen dann also nur noch geimpft, genesen oder negativ getestet einen Tisch in einem Restaurant oder einer Bar. Die 3G-Regel soll zudem auch für Versammlungen ab 25 Menschen gelten, die draußen stattfinden. Veranstaltungen dürfen innen mit 100 Personen oder draußen mit 200 Personen stattfinden. Sollten mehr Gäste angedacht sein, muss das Event vom Gesundheitsamt genehmigt werden. Dabei werden Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt.

Auch für Menschen, die in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Kindertagesstätten arbeiten, kündigt Majer neue Regelungen an. Für ungeimpfte und nicht genesene Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Alten- und Pflegeeinrichtungen gilt demnach eine FFP2-Maskenpflicht. Personen, die in Kitas arbeiten, müssen bei der Arbeit mindestens medizinische Masken tragen.

Verwendete Quellen
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