Verkaufswert von einer Million Haftstrafen für 140 Kilo geschmuggeltes Marihuana
Ein Schmugglerpärchen wurde am Montag vom Landgericht Hanau zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Insgesamt schleusten sie 137 Kilogramm Marihuana von Spanien nach Deutschland.
Weil rund 140 Kilogramm Marihuana mit einem geschätzten Straßenverkaufswert von rund einer Million Euro von Spanien nach Deutschland geschmuggelt haben, sind zwei Drogenkuriere am Montag vom Landgericht Hanau zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.
Ein 67-jähriger Mann sowie eine 40-jährige Frau sollen für dreieinhalb sowie zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Sie hatten sich als Paar ausgegeben und wollten von Alicante mit einem Wohnmobil nach Berlin fahren.
Beide Angeklagte hatten umfassende Geständnisse abgelegt und angegeben, sie hätten mit dem Kurierlohn private Schulden begleichen wollen. Sie seien von Hintermännern aus Italien zu dem Schmuggel angeheuert worden, das Rauschgift nach Berlin zu bringen.
Unfall deckt Drogenfahrt auf
Kurios war die Aufdeckung des Drogenverstecks: Der Mann hatte im Juli 2021 auf der A66 kurz nach der Autobahnausfahrt Bad Orb/Wächtersbach (Main-Kinzig-Kreis) auf dem Standstreifen gestoppt, weil er urinieren wollte. Dabei streifte ein vorbeifahrender Lastwagen den Caravan so stark, dass der komplette Aufbau zerstört wurde.
Durch den Unfall war das in Folien verpackte Rauschgift auf der Fahrbahn verstreut - und anschließend von der Polizei eingesammelt worden. Ursprünglich seien es vermutlich 140 Kilogramm gewesen, berichtete ein Drogenfahnder. Rund drei Kilogramm seien jedoch "vom Winde verweht" worden. Der 67-Jährige sowie seine Beifahrerin hatten den Unfall unverletzt überstanden und wurden von der Polizei festgenommen.
Drogen wurden im Dach des Wohnmobils versteckt
Mit der Verpackung der Drogen hätte das Paar laut eigener Aussage nichts zu tun gehabt. Sie hätten weder die Menge der Drogen noch das Versteck im präparierten Dach des Wohnmobils gekannt.
Mit der Höhe der Freiheitsstrafe entsprach das Gericht den übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die eine verfahrensbeendende Absprache getroffen hatten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
- Nachrichtenagentur dpa