t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalHamburg

Sylt: Erneute Beschwerde der Punks abgewiesen – kommt es jetzt zur Räumung?


Kommt es jetzt zur Räumung?
Oberverwaltungsgericht bestätigt Auflösung des Protestcamps auf Sylt

Von t-online, mkr

12.09.2022Lesedauer: 1 Min.
Punks an der Strandpromenade in Westerland: Ihre Zeit auf Sylt scheint endgültig gezählt.Vergrößern des BildesPunks an der Strandpromenade in Westerland: Ihre Zeit auf Sylt scheint endgültig gezählt. (Quelle: Eibner/imago images)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht wollten die Punks doch länger auf Sylt bleiben. Jetzt hofft der Bürgermeister auf schnelle Räumung.

Die Punks müssen nun doch das Protestcamp auf Sylt räumen. Das entschied der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig am Montag, wie ein Sprecher t-online sagte. Der Beschluss sei nicht anfechtbar, hieß es.

Am vergangenen Freitag hatten die Demonstranten Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingereicht – sehr zum Unmut des Bürgermeisters der Gemeinde Sylt, Nikolas Häckel, der das Verhalten als "bedauerlich und beschämend" bezeichnete.

Der Grund: Nachdem das Verwaltungsgericht in Schleswig am Dienstag vergangener Woche die Auflösung des Protestcamps für rechtmäßig erklärte und damit eine entsprechende Entscheidung des Kreis Nordfrieslands bestätigte, hatten die Punks eigentlich zugesagt, ihre Zelte bis zum vergangenen Wochenende abzubauen.

Sylt: Bürgermeister will schnellstmöglich räumen lassen

Nun also scheinen die Tage des Protests auf Sylt endgültig gezählt. Für Häckel ein mehr als überfälliger Schritt. "Mein Vollstreckungshilfeersuchen liegt der Polizei seit dem 2.9.22 vor", schrieb er am Montagvormittag auf seiner offiziellen Facebook-Seite.

Empfohlener externer Inhalt
Facebook
Facebook

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den von unserer Redaktion eingebundenen Facebook-Inhalt anzuzeigen. Sie können diesen (und damit auch alle weiteren Facebook-Inhalte auf t-online.de) mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.

Der Bürgermeister kündigte an, nach der Zurückweisung der Beschwerde dieses Ersuchen schriftlich bestärken zu wollen. "Die Polizei wird mein Amtshilfeersuchen zur Räumung des Rathausparks umsetzen, sobald es rechtlich zulässig und personell machbar ist."

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Pressestelle des Oberverwaltungsgerichts Schleswig
  • facebook.com: Beitrag von Bürgermeister Nikolas Häckel vom 10. September 2022
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website