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Hamburg: Geständnis im Hells-Angel-Prozess nach Gewalt auf St. Pauli


Opfer wurde festgehalten
Hells Angel gesteht Angriff auf St. Pauli

Von dpa
Aktualisiert am 16.01.2023Lesedauer: 3 Min.
Prozess um Angriff auf St. PauliVergrößern des BildesDer Angeklagte (r.) und sein Anwalt (Archivbild): Der Rocker muss sich für — gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung verantworten. (Quelle: Christian Charisius/dpa/dpa-bilder)
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Ein 33-jähriges Mitglied des Rockerklubs Hells Angels hat einen Mann verprügelt, während seine Begleiter das Opfer festhielten.

Gut vier Jahre nach der schweren Verletzung zweier Männer auf Hamburg-St. Pauli hat ein Angeklagter seine Beteiligung an der Tat vor Gericht eingeräumt. Sein Mandant habe bei einer körperlichen Auseinandersetzung mindestens zweimal zugeschlagen, sagte Verteidiger Christopher Posch am Montag vor der Strafkammer am Landgericht. Die beiden Schläge hätten sich gegen einen Mann gerichtet. Sein Mandant bedaure die Tat. "Zu so einer spontanen Tat würde er sich nicht noch mal hinreißen lassen", versicherte Posch, der auch als TV-Anwalt bekannt ist.

Die Anklage wirft dem 33-Jährigen vor, zusammen mit neun weiteren Personen aus dem Rockermilieu zwei Männern massive Faustschläge ins Gesicht versetzt zu haben. Drei seiner Begleiter sollen bei der Tat am frühen Morgen des 7. Oktober 2018 jeweils die Arme der Opfer festgehalten haben, um dem Angeklagten gezielte Schläge gegen den Kopf zu ermöglichen.

Auch die drei unbekannten Begleiter sollen zugeschlagen haben. Die beiden jungen Männer erlitten blutende Verletzungen, mehrere Frakturen im Gesicht, einer von ihnen zudem eine Gehirnerschütterung. Die Anklage lautet auf gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung.

Angeklagter Rocker ist bereits vorbestraft

Vor der Erklärung des Verteidigers hatten sich die Prozessbeteiligten auf eine maximale Strafhöhe von sechs Jahren und zwei Monaten geeinigt, unter Einbeziehung einer bereits rechtskräftigen Verurteilung zu fünf Jahren wegen Drogenhandels. Der Angeklagte wurde bereits mehrfach wegen Straftaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft rechnet ihn aufgrund früherer Verfahren den Hells Angels zu, wie eine Sprecherin sagte. Zurzeit sitzt er nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Ulrike Schönfelder in Strafhaft.

Wie es zu den Schlägen in der Nacht zum 7. Oktober 2018 kam, blieb unklar. Sein Mandant habe keine konkrete Erinnerung, so Posch. Laut Anklage soll ein Auto der mutmaßlichen Täter beim Öffnen der Tür durch ein anderes Fahrzeug beschädigt worden sein. Er habe an jenem Abend mit Bekannten an der Reeperbahn gegessen, sagte der Angeklagte auf Nachfrage. Wer diese Bekannten waren und ob sie auch zu den Hells Angels gehörten, wollte der am ganzen Kopf stark tätowierte 33-Jährige nicht preisgeben.

Die Vorsitzende Richterin und auch der Staatsanwalt erklärten daraufhin, dass sie die Erklärungen des Angeklagten für kein vollständiges Geständnis hielten. Richterin Schönfelder deutete an, dass die Verständigung über den Strafrahmen möglicherweise keinen Bestand habe.

Messerstich in den Unterbauch

Einer der beiden Männer, der der Anklage zufolge im Gesicht verletzt wurde, sagte anschließend als Zeuge und Nebenkläger aus. Auf die Frage, wer ihn geschlagen habe, deutete der 26-Jährige auf den Angeklagten: "Er da!" Den 33-Jährigen habe er das erste Mal auf Videoaufnahmen erkannt, die ihm ein Kollege kurz nach der Tat geschickt habe.

Der 26-Jährige gab an, er sei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes. Nach der Arbeit sei er damals mit Kollegen auf den Kiez gegangen, um etwas zu trinken. Vor dem ersten Schlag habe er an der Straße gestanden und telefoniert. Er sei zu Boden gegangen und habe weitere Schläge und einen Messerstich in den Unterbauch bekommen. Seinen ebenfalls verletzten Kollegen habe er im Krankenhaus wiedergesehen.

Im vergangenen Jahr hatte der Prozess um die Faustschläge zunächst vor dem Amtsgericht begonnen. Während der Verhandlung war die Verurteilung des Landgerichts wegen Drogenhandels zu fünf Jahren Haft rechtskräftig geworden. Damit hätte bei einer erneuten Verurteilung eine Gesamtfreiheitsstrafe von über fünf Jahren gebildet werden müssen. Da das die Zuständigkeit des Amtsgerichts übersteigt, muss der Fall nun erneut beim Landgericht aufgerollt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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