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Baby auf Sylt totgeschüttelt: Lange Haftstrafe gefordert


Plädoyers im Prozess
Baby auf Sylt totgeschüttelt: Lange Haftstrafe gefordert

Von dpa
26.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Blick auf das Landgericht Flensburg und den Strand von Sylt: Wo andere Urlaub machen, hat sich 2016 eine schreckliche Tat ereignet.Vergrößern des BildesBlick auf das Landgericht Flensburg und den Strand von Sylt: Wo andere Urlaub machen, hat sich 2016 eine schreckliche Tat ereignet. (Quelle: Willi Schewski und Panthermedia/imago images)
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Für die Staatsanwaltschaft Flensburg ist der Fall klar. Der Verteidiger plädiert dennoch für einen Freispruch.

Im Prozess gegen einen Mann, der 2016 auf Sylt seinen vier Monate alten Sohn zu Tode geschüttelt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Flensburg eine Haftstrafe von neun Jahren wegen Totschlags gefordert. Aufgrund der Verfahrensverzögerung sollen fünf Monate davon bereits als verbüßt gelten, sagte die Staatsanwältin am Donnerstag am Landgericht Flensburg.

Der 52-Jährige ist angeklagt, das Baby zwischen dem 4. und 6. September 2016 in Westerland mit erheblichem Kraftaufwand geschüttelt zu haben. Dadurch erlitt der Säugling ein Schütteltrauma und tödliche Verletzungen. Der Sohn des Polen war am 6. September 2016 in einer Klinik gestorben. Mehr zu dem Fall lesen Sie hier. Ein Urteil wird am 3. Februar verkündet.

Obwohl der Mann während der Verhandlung geschwiegen habe, sehe sie die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe nach der Beweisaufnahme vollumfänglich bestätigt, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Das Motiv sei jedoch weitgehend im Dunkeln geblieben.

Verteidigung fordert Freispruch

Der Verteidiger forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Ein Tatnachweis sei nicht mit erforderlicher Sicherheit gegeben. Er habe zwar nicht in der Verhandlung ausgesagt, direkt nach dem Vorfall aber angegeben, der Junge habe sich verschluckt und er habe versucht, ihn zu retten. Es sei seiner Meinung nach ein tragischer Unfall gewesen, sagte der Anwalt.

Die Eröffnung des Hauptverfahrens hatte sich aus verschiedenen Gründen - unter anderem wegen vorrangiger Haftsachen - hingezogen. Später konnte der Angeklagte zunächst nicht ausfindig gemacht werden. Er wurde daher mit europäischem Haftbefehl gesucht, weil ihm Ladungen nicht mehr zugestellt werden konnten. Er wurde dann im Sommer vergangenen Jahres in Polen festgenommen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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