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SEK-Einsatz in Hamburg: Waffe auf Lehrerin gerichtet – welche Strafe droht?


SEK-Einsatz in Hamburg
Waffe auf Lehrerin gerichtet: Welche Strafe droht den Tätern?

  • Nina Hoffmann
  • Patrick Schiller ist t-online Regio Redakteur in Hannover.
Von Nina Hoffmann, Patrick Schiller

Aktualisiert am 09.11.2023Lesedauer: 2 Min.
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Einsatzkräfte vor der Schule: In Hamburg-Blankenese haben die Beamten eine Schule evakuiert.Vergrößern des Bildes
Einsatzkräfte vor der Schule: In Hamburg-Blankenese haben die Beamten eine Schule evakuiert. (Quelle: Gregory Dauber)

Die Polizei hat in Hamburg vier Jugendliche festgenommen – sie werden verdächtigt, einen Großeinsatz an einer Schule ausgelöst zu haben. Wie es nun für die Jungs weitergehen könnte.

Eine Lehrerin ist am Mittwoch in einer Stadtteilschule in Hamburg-Blankenese mit einer Waffe bedroht worden. Die Schule wurde evakuiert. Am Nachmittag nahm die Polizei schließlich vier jugendliche Personen im Bereich einer anderen Schule im Stadtteil Bahrenfeld fest. Sie sind zwischen 12 und 14 Jahren alt. Bei sich sollen sie Spielzeugpistolen getragen haben.

Welche Konsequenzen die mutmaßlich jungen Täter jetzt zu befürchten haben, erklärt Tobias P. Ponath, Hamburger Experte für Jugendstrafrecht.

Verletzte hat es bei dem Vorfall in Blankenese keine gegeben. Mehr dazu lesen Sie hier. Davon ausgehend erläutert Ponath, welche Straftatbestände vorliegen könnten. Darunter fällt etwa Bedrohung. Bestätigt sich, dass es sich um ältere Jugendliche handelt, die mit einer Spielzeugwaffe auf eine Lehrerin zielten, fiele der Fall unter das Jugendstrafrecht. Anders, wenn einer der Täter jünger als 14 Jahre ist: "Dann ist er strafunmündig", sagt Ponath.

Kommen die Jugendlichen in U-Haft?

"Die Staatsanwaltschaft wird sie vermutlich vorläufig festnehmen", erklärt Ponath das weitere Vorgehen. "Allerdings liegen vermutlich keine Haftgründe vor", so der Experte weiter. Ein Haftbefehl sei daher unwahrscheinlich, da sie vermutlich bei ihren Eltern wohnen. Nur im Falle einer befürchteten Wiederholungsgefahr wäre dies eine Option.

"Dann müssten die Jugendlichen das aber schon klar ankündigen", so Ponath. Statt Untersuchungshaft dürften die mutmaßlich jugendlichen Täter also wieder mit zu ihren Eltern nach Hause.

Stattdessen erwartete sie im Falle einer Festnahme wohl eine reguläre Verhandlung vor dem Jugendgericht.

Wer zahlt den Großeinsatz?

"Sollten sie dort einen Schuldspruch erhalten, erwartet sie ohne Vorbelastung oder Jugendstrafe vermutlich ein Maßnahmenpaket", erklärt Ponath. Im Mittelpunkt dieser Maßnahmen stünde dann jedoch der erzieherische Aspekt. Generell gelte: "Je älter die Täter, desto härter die Strafe." Wahrscheinlich wäre aber eine Jugendstrafe zur Bewährung.

Die Kosten für solch einen Einsatz liegen derweil nicht bei den Eltern: "Die Kosten dafür trägt der Steuerzahler, wenn es sich tatsächlich um Jugendliche handelt", sagt Ponath. Die Kosten gehen vermutlich in die Hunderttausende.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Rechtsanwalt Tobias P. Ponath
  • Eigene Texte bei t-online
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