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Landgericht Lübeck: Schlafwandler soll eigenen Sohn missbraucht haben


Ist er schuldfähig?
Schlafwandler soll eigenen Sohn missbraucht haben

Von t-online, cch

Aktualisiert am 29.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Ex-Staatsanwalt wegen Kindesmissbrauchs vor GerichtVergrößern des BildesDer Angeklagte sitzt vor Beginn des Prozesses wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes im Sitzungssaal im Landgericht Lübeck. (Quelle: Marcus Brandt/dpa/dpa)
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Vor dem Lübecker Landgericht muss sich ein 52-Jähriger wegen sexuellem Kindesmissbrauch verantworten. Im Fokus des Prozesses steht eine seltene Störung.

Sexsomnia – diese Schlafstörung gibt es wirklich. Betroffene haben während ihrer Tiefschlafphase mit jemandem Sex oder masturbieren – und können sich am nächsten Morgen an ihre Handlungen meist nicht mehr erinnern.

Diese Form des Schlafwandels steht ab Montag im Mittelpunkt eines Prozesses vor dem Landgericht in Lübeck. Und zwar in einer ziemlich dramatischen Form: Dort muss sich ein ehemaliger Lübecker Staatsanwalt verantworten, dem vorgeworfen wird, seinen Sohn im März 2019 möglicherweise schlafwandelnd missbraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Kiel hat Anklage gegen den 52-Jährigen wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs erhoben.

Schlafwandelnd den eigenen Sohn missbraucht?

"Er fasste in die Pyjamahose des Jungen, berührte dessen Geschlechtsteil und auch den Anus des Jungen", heißt es in der Anklage. Kurz darauf soll der Angeklagte das Zimmer des Jungen verlassen haben. Als ihn seine Ehefrau am nächsten Morgen mit den Vorwürfen konfrontierte, habe der Angeklagte keine Erinnerung mehr an den Vorfall gehabt. Später behauptete er, die Tat schlafwandelnd begangen zu haben. Der Jurist zeigte sich selbst an. Seine Frau reichte die Scheidung ein.

Ex-Frau sagt als Zeugin vor Gericht aus

Eine frühere Partnerin des Angeklagten sagte als erste Zeugin vor dem Landgericht Lübeck aus. "Als ich von den Vorwürfen hörte, habe ich mich an ähnliche Situationen in unserer rund 20 Jahre zurückliegenden Partnerschaft erinnert", sagt die 42-Jährige. Sie ist ebenfalls Juristin. "Es gab mehrmals die Situation, dass wir Sex miteinander hatten, obwohl er tief und fest schlief. Ich habe dann immer erfolglos versucht, ihn aufzuwecken." Sie habe das immer als "Geschlechtsverkehr beim Schlafwandeln" bezeichnet.

Nachdem die Zeugin im August 2019 von den Vorwürfen gegen ihren Ex-Partner erfahren hatte, habe sie ihn zu sich nach Hannover eingeladen, um über die Situation zu reden. "Ich hatte aber den Eindruck, dass er sich zuvor nicht mit dem Problem beschäftigt hatte", sagt sie

Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit abgelehnt

Das Gericht lehnte Forderungen von Verteidigung und Nebenklage ab, die Öffentlichkeit über weite Strecken von der Verhandlung auszuschließen. Die Antragsteller hatten die Forderungen damit begründet, dass in dem Prozess schutzwürdige Interessen des Angeklagten und des Geschädigten verletzt werden könnten. "Wir führen hier keine Geheimverhandlung, das ist gegen das Gesetz", begründet die Vorsitzende Richterin Helga von Lukowicz die Entscheidung der Kammer.

Der Prozess soll morgen (9 Uhr) fortgesetzt werden. Es sind bis zum 14. Februar fünf weitere Verhandlungstage angesetzt.

Verwendete Quellen
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