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Coronavirus: Prostitution in Hamburg wird unter Auflagen wieder erlaubt


Nach Corona-Shutdown
Prostitution in Hamburg unter Auflagen wieder erlaubt

Von dpa
Aktualisiert am 08.09.2020Lesedauer: 1 Min.
Sexarbeiterinnen demonstrieren auf dem Hamburger Kiez gegen das Arbeitsverbot: Ab dem 15. September dürfen Bordelle in Hamburg wieder öffnen.Vergrößern des BildesSexarbeiterinnen demonstrieren auf dem Hamburger Kiez gegen das Arbeitsverbot: Ab dem 15. September dürfen Bordelle in Hamburg wieder öffnen. (Quelle: Daniel Reinhardt/Archivbild/dpa-bilder)
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In Hamburg hat sich der Senat auf weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen geeinigt: Ab Mitte September dürfen die Bordelle der Hansestadt wieder öffnen – und Prostituierte wieder ihre Arbeit aufnehmen.

Nach monatelangem Corona-Shutdown ist Prostitution in Hamburg vom 15. September an wieder erlaubt. Wie Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) am Dienstag sagte, haben sich die Hansestadt und die Nordländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen darauf verständigt, die Bordelle dann unter strengen Auflagen zu öffnen. Weitere Lockerungen gibt es in Hamburg bei Stadionveranstaltungen und traditionellen Festen wie dem Winterdom. Teurer wird es für Maskenverweigerer, die künftig mit einem Bußgeld von 80 Euro zur Kasse gebeten werden.

Um mögliche Infektionen auch im Rotlichtgewerbe nachverfolgen zu können, seien die Prostituierten verpflichtet, Kontaktlisten zu führen und nach Terminabsprache zu arbeiten. "Nicht zulässig sind weiterhin Prostitutionsveranstaltungen und Prostitution in Fahrzeugen", sagte Leonhard.

Reaktion auf Gerichtsentscheidungen

Ausschlaggebend für die Wiederzulassung sei gewesen, dass sie im Einklang mit den benachbarten Bundesländern erfolge, um Abwanderungen zu vermeiden. Außerdem sei die Entscheidung im Lichte von Gerichtsentscheidungen gefallen, so die Senatorin weiter.

Ende August hatte das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen die von der Landesregierung angeordnete Schließung von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen außer Vollzug gesetzt. In der vergangenen Woche gab es eine ähnliche Entscheidung in Sachsen-Anhalt und am Dienstag in Nordrhein-Westfalen. In Bremen stehe ebenfalls eine Entscheidung an, sagte Leonhard.

Auch in Hamburg hatten Sexarbeiterinnen und Bordellbetreiber aus der Herbertstraße einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt. Sie gehe davon aus, dass mit der Wiederzulassungsankündigung nun der Klagegrund entfallen sei, sagte Leonhard.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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