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Corona: Altenheime und Flüchtlingsunterkunft betroffen


Hamburg
Corona: Altenheime und Flüchtlingsunterkunft betroffen

Von dpa
04.10.2020Lesedauer: 3 Min.
Testsets liegen in einem Testzentrum für Corona-VerdachtsfälleVergrößern des BildesTestsets mit Abstrichstäbchen liegen in einem Testzentrum für Corona-Verdachtsfälle. (Quelle: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Corona-Ausbrüche in zwei Altenheimen, eine Flüchtlingsunterkunft unter Quarantäne: Die Zahl der neu registrierten Corona-Fälle in Hamburg ist am Wochenende um 177 gestiegen - und damit mehr als an den vergangenen Wochenenden. Das ist aus im Internet veröffentlichten Zahlen der Gesundheitsbehörde ersichtlich.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Pandemie 8240 Menschen in Hamburg infiziert. Etwa 6400 Infizierte können nach Schätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) inzwischen als genesen angesehen werden. Mit 29 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt Hamburg weiterhin deutlich unter dem Grenzwert von 50. Wenn dieser überschritten wird, kann das neue Beschränkungen nach sich ziehen.

Am Freitag wurde ein weiteres Todesopfer bekannt. Nach Angaben des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Eppendorf starben damit in Hamburg bisher 241 Menschen an Covid-19; das RKI nannte für Hamburg 272 Tote.

Die Hamburger Gesundheitsbehörde lässt alle gestorbenen Corona-Patienten obduzieren. Das Institut für Rechtsmedizin zählt auf dieser Grundlage dann alle Fälle, bei denen jemand einer Covid-19-Erkrankung erlegen ist. Das RKI zählt alle Personen, die im Zusammenhang mit einer Sars-CoV-2-Infektion gestorben sind.

Aufgrund eines Corona-Falls in der Flüchtlingsunterkunft am Curslacker Neuer Deich im Bezirk Bergedorf stehen die Bewohner unter Quarantäne. Das berichtete ein Sprecher der Gesundheitsbehörde. Insgesamt 320 Menschen leben in der Unterkunft. Am Sonntag war zunächst ein positiver Fall bekannt. "Von einem Ausbruch kann deshalb keine Rede sein, sondern es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme." Alle Bewohner sollen nun auf das Virus getestet und die Erkrankten isoliert werden. Hamburg halte dafür spezielle Reserve-Standorte bereit, sagte der Sprecher weiter. Falls eine erneute, vollständige Testung der Bewohner anschließend negativ ausfalle, könne die Quarantäne frühzeitig aufgehoben werden.

Zuvor wurde am Samstag ein Corona-Ausbruch in einer Alten- und Pflegeunterkunft in Hamburg-Wandsbek mit 40 positiven Fällen registriert. Auch in einem Altenheim in Hamburg-Nord verzeichnete man am Sonntag 15 Neuinfektionen. Der Sprecher bestätigte zudem, dass es im Krankenhaus Groß Sand in Wilhelmsburg einen ungeklärten Corona-Verdachtsfall gab, weshalb Rettungswagen aus Vorsicht zunächst andere Krankenhäuser anfahren würden.

Trotz der erhöhten Fallzahlen kam es den Angaben der Polizei zufolge auch an diesem Wochenende wieder zu zahlreichen Verstößen gegen die Corona-Auflagen in den Ausgehvierteln Hamburgs. Insgesamt kontrollierte die Polizei 312 Örtlichkeiten, dabei wurden 69 Verstöße registriert. Zuvor mussten sieben Bars in St. Pauli bis zum 9. Oktober schließen, wie das Bezirksamt Hamburg-Mitte am Freitag mitteilte. Diese hielten sich in den vergangenen Nächten an die Verfügung, so die Polizei.

Für die vorsätzliche Angabe falscher Kontaktdaten in Restaurants oder anderen Gastwirtschaften droht Gästen in Hamburg künftig ein Bußgeld von 150 Euro. Außerdem sei in einer Verordnung klargestellt worden, dass Wirte die Angaben überprüfen müssten, ob sie vollständig und plausibel seien, sagte der Behördensprecher weiter. "Wer als Wirt ein Kontaktformular entgegennimmt, auf dem Benjamin Blümchen eingetragen ist, der muss künftig die Bewirtung verweigern." Wenn er nicht genau prüfe, erhebe er die Kontaktdaten ja nicht. Das sei auch bisher schon eine Ordnungswidrigkeit, die mit 1000 Euro geahndet werde.

Neu in der Verordnung sind auch Planungen zum Ausschank von Alkohol auf Weihnachtsmärkten. Wenn das Infektionsgeschehen solche Märkte zulasse, sei Alkohol nur in abgetrennten Bereichen erlaubt, in denen die Gäste sitzen, sagte der Sprecher. Generell sollen Weihnachtsmärkte aber im Freien bei Einhaltung von Hygieneauflagen stattfinden dürfen - wenn sich das Infektionsgeschehen nicht erheblich verschlechtere. Erteilte Genehmigungen könnten aber auch wieder zurückgenommen werden, betonte der Sprecher. Eine Beschränkung der Besucherzahlen werde gewiss Teil der Hygienekonzepte sein, die genehmigt werden müssen.

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