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Hamburg: Zoll beschlagnahmt Schmuck mit Federn geschützter Papageien


Im Internet bestellt
Zoll beschlagnahmt Schmuck aus Papageienfedern

Von dpa
Aktualisiert am 30.11.2021Lesedauer: 1 Min.
Gelbbrustaras fliegen gemeinsam (Symbolbild): Die Federn, die in dem Schmuck verarbeitet waren, sind von geschützten Vogelarten.Vergrößern des BildesGelbbrustaras fliegen gemeinsam (Symbolbild): Die Federn, die in dem Schmuck verarbeitet waren, sind von geschützten Vogelarten. (Quelle: blickwinkel/imago-images-bilder)
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Für mehrere Hundert Euro hat eine Frau Federschmuck im Internet bestellt. Dabei hat sie die Rechnung ohne den Zoll gemacht. Der beschlagnahmte die Stücke

Das Zollamt Hamburg hat einen Kopfschmuck sichergestellt, für den Federn von streng geschützten Papageien verarbeitet wurden. Die Beamten hätten den Federschmuck in einem Päckchen aus der Schweiz entdeckt und bemerkt, dass zehn der Federn von Gelbbrustaras und eine rote Feder von einem Grünflügelara stammen, wie das Hauptzollamt am Dienstag mitteilte. Beide Vogelarten fallen unter den Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Einfuhren in die EU sind daher nur mit artenschutzrechtlicher Genehmigungen erlaubt.

Eine Frau hatte den 400 Euro teuren Schmuck im Internet gekauft. Der Schweizer Verkäufer hatte im Kleingedruckten geschrieben, alle erforderlichen Genehmigungen zur Verfügung stellen zu können. Die dem Zoll vorgelegten Bescheinigungen galten aber nicht für eine Einfuhr aus der Schweiz. Der Kopfschmuck wurde sichergestellt.

Im Hinblick auf das Weihnachtsgeschäft weise der Zoll mit diesem Fall exemplarisch darauf hin, "dass Bestellungen im Internet über EU-Grenzen hinweg immer wieder zu bösen Überraschungen führen können", sagte Pressesprecherin Kristina Severon. Man solle sich daher unbedingt vor einem Kauf auf www.zoll.de oder über die App "Zoll und Post" über zollrechtliche Einfuhrbestimmungen schlau machen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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