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Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Hamburg: Ungeimpften droht sogar Betretungsverbot


Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Ungeimpften droht sogar Betretungsverbot

Von t-online, EP

10.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Gesundheitszeugnis zum Nachweis von Impfungen (Symbolbild): Arbeitgeber sind verpflichtet, fehlende Nachweise beim Gesundheitsamt zu melden.Vergrößern des BildesGesundheitszeugnis zum Nachweis von Impfungen (Symbolbild): Arbeitgeber sind verpflichtet, fehlende Nachweise beim Gesundheitsamt zu melden. (Quelle: Lobeca/imago-images-bilder)
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Am 16. März tritt auch in Hamburg die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Die Stadt sieht sich dafür gut gerüstet. Mehr als 90 Prozent der Beschäftigten in den betroffenen Einrichtungen seien ohnehin geimpft.

Ab der nächsten Woche sind die Arbeitgeber in Hamburg aufgefordert, Beschäftigte zu melden, die nicht vollständig geimpft sind und keinen Beleg vorgelegt können, der sie von der Impfpflicht befreit. Die Stadt will die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit strengen Maßgaben durchsetzen, das kündigte Sozialsenatorin Melanie Leonhard an. Dabei droht Ungeimpften sogar ein Betretungsverbot, sollten sie den Nachweis nicht erbringen können.

Arbeitgeber sind dann verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Eine Meldung muss vorgenommen werden, wenn Genesenennachweise oder Atteste ihre Gültigkeit verloren haben und innerhalb eines Monats nach Ablauf kein neuer Nachweis vorgelegt werden kann.

Hamburg: Gesundheitsämter entscheiden von Fall zu Fall

Dann soll von den Ämtern entschieden werden, welche Beschäftigen ein Betretungsverbot erhalten und welche weiter arbeiten dürfen. Die Entscheidung werde immer einrichtungsspezifisch getroffen, heißt es laut Senat. Dabei würden verschiedene Kriterien zur Entscheidungsfindung genutzt. Dazu gehören beispielsweise die Impfquote der Einrichtung, der gegenwärtige Personalstand und die Möglichkeiten, anderweitig Personal zu gewinnen.

"Hat ein Krankenhausbetreiber eine Impfquote von 96 Prozent und er hat 40 Beschäftigte, die ungeimpft sind und kann für 20 nachweisen, dass er sie weit weg vom Bett einsetzt, dann kann für die anderen 20 ein Betretungsverbot erlassen werden. Die sind dann raus", erklärt die Senatorin. In Ausnahmen könnten beispielsweise auch Vollschutzanzüge eingesetzt werden und auch ungeimpfte Personen weiterhin in den Einrichtungen arbeiten.

Hohe Impfquote in Pflegeberufen

Weiter teilt der Senat mit, dass eine Meldung beim Gesundheitsamt keine unmittelbaren Folgen für eine ungeimpfte Person haben soll. Diese müssten zunächst in einem Anhörungsverfahren angesprochen werden, bevor ein Ausschluss erfolgt.

Der Senat sieht die Hansestadt gut gerüstet für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Dabei berufen sich die Behörden auf die hohen Impfquoten in den betroffenen Bereichen. Mehr als 90 Prozent der Beschäftigten in der stationären Pflege seien vollständig geimpft, ebenso wie in den Plankrankenhäusern. In der Tagespflege seien es sogar rund 96 Prozent, 88 Prozent der Beschäftigten in der ambulanten Pflege sowie 94 Prozent der Beschäftigten in der Eingliederungshilfe.

Verwendete Quellen
  • Hamburger Senat: Pressemitteilung vom 10. März
  • Hamburg.de: "Hamburg wird Impfpflicht bis zum Betretungsverbot umsetzen"
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