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Hildesheim/Hannover: Pastor betrügt Kirche um 44.000 Euro – Gericht sieht "gewerbsmäßiges" Vorgehen


"Gewerbsmäßiges" Vorgehen
Pastor betrügt Kirche um mehr als 44.000 Euro

Von t-online, mtt

01.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Der Ex-Pastor im Gerichtssaal (Archivbild): Am Mittwoch wurde er verurteilt.Vergrößern des BildesDer Ex-Pastor im Gerichtssaal (Archivbild): Am Mittwoch wurde er verurteilt. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa-bilder)
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In Hildesheim ist ein ehemaliger Pastor verurteilt worden. Der Mann hatte die Kirche um 44.524,67 Euro betrogen, indem er über Jahre fingierte Rechnungen einreichte.

Wegen Betruges und Urkundenfälschung war der Mann bereits vom Dienst suspendiert worden, jetzt wurde er vom Landgericht Hildesheim zu einer Freiheitsstrafe verurteilt: Der evangelische Pastor hatte seine Kirche um insgesamt 44.524,67 Euro betrogen. Dafür bekam er am Mittwoch ein Jahr und acht Monate Haft.

Doch hinter Gitter muss der 62-Jährige nicht. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Richterin bezeichnet Urteil als "sehr milde"

Richterin Karin Kuhlmann betonte, der Angeklagte sei "gewerbsmäßig vorgegangen, um aus seinen Taten ein Einkommen zu erzielen". Gleichwohl sei das Urteil "sehr milde" ausgefallen – unter anderem hätten dazu das Teil-Geständnis und die Reue des Geistlichen beigetragen.

Der Pastor habe zwischen 2012 und 2016 gefälschte Rechnungen und falsche Quittungen beim Kirchenamt eingereicht, sagte ein Sprecher des Landgerichts Hildesheim. Doch die angeblichen Anschaffungen – von Kinderbibeln bis Altartüchern – existierten nicht.

Der Pastor flog auf, als er in die Region Hannover wechselte

Der Betrug war aufgefallen, als der Pastor von seiner Stelle im Landkreis Hildesheim in die Region Hannover gewechselt war. Die Kirche hatte Strafanzeige gegen den Pastor gestellt.

Am Mittwoch ordnete das Gericht zudem die Einziehung von gut 20.000 Euro an – einen Teil des ergaunerten Geldes hatte der Mann bereits zurückgezahlt.

Der Pastor hat nun eine Woche Zeit, um Revision am Bundesgerichtshof einzulegen. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, wird der 62-Jährige dem Regelwerk der hannoverschen Landeskirche zufolge aus dem kirchlichen Dienst entlassen und verliert seine Pensionsansprüche.

Verwendete Quellen
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